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Gemeinderat, 34. Sitzung vom 04.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 61 von 99

 

Wir Freiheitlichen werden natürlich dem Antrag, den wir ja mittragen, zustimmen. Wir werden aber der Flächenwidmung zugunsten eines Einzelnen, aber zu Lasten eines ganzen Bezirksteils und der dort lebenden Menschen nicht zustimmen. Wir hoffen, dass in Zukunft all diese für ein derartig großes Vorhaben notwendigen und relevanten Punkte schon im Vorfeld und im Flächenwidmungsplan geklärt werden und dass es dann keiner nachträglichen Anträge dazu bedarf. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Als nächster Redner ist Herr GR Deutsch zum Wort gemeldet. – Bitte schön.

 

GR Christian Deutsch (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Herr Vorsitzender! Herr Berichterstatter! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Die Festsetzung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans für das Gebiet zwischen der Breitenfurter Straße, dem Aquädukt der 1. Wiener Hochquellwasserleitung, der Rudolf-Waisenhorn-Gasse und der Schartlgasse betrifft fast ausschließlich das rund 10,3 Hektar große Areal der Liesinger Brauerei, die Ende 1999 stillgelegt wurde.

 

Bereits am 29. April 1999 wurde vom Gemeinderat der Beschluss gefasst, nicht nur eine zeitlich begrenzte Bausperre zu verhängen, sondern auch Lösungsvorschläge für die weitere Nutzung dieses Geländes zu erarbeiten, nämlich mit dem Ziel, einerseits Flächen für den erforderlichen Wohnraum beziehungsweise auch für Arbeitsstätten zu schaffen, andererseits aber auch öffentlich zugängliche Freiflächen zu sichern und zu errichten.

 

Dieses Projekt beruht auf dem Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs aus dem Jahr 2000, aus dem die Architektengruppe Coop Himmelb(l)au als Sieger hervorgegangen ist. Zentrales Thema war von Anfang an natürlich auch die verkehrliche Verträglichkeit. Das heißt, das Projekt wurde bereits mit Auflagen zu einer Weiterbearbeitung ausgelobt. Nutzungsstrukturen wurden definiert, die immer wieder auf diese verkehrliche Verträglichkeit hin überprüft wurden, sodass letztendlich das Projekt mehrfach abgeändert wurde und anschließend die Grundlage für den Entwurf des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes, wie er uns heute hier vorliegt, geschaffen wurde.

 

Alleine aus dieser Überarbeitung resultierte eine Nutzflächenreduktion um rund 13 500 Quadratmeter, die vor allem die Büro-, Gewerbe- und Freizeitnutzungen sowie das Einkaufszentrum betraf. Von 120 000 Quadratmetern erfolgte eine Reduktion auf 105 000 Quadratmeter, um eben diese Verkehrszunahme zu verringern.

 

Die Wohnbebauung wurde auf Grund der vorhandenen beziehungsweise verfügbaren sozialen Infrastruktur mit 600 Wohneinheiten festgesetzt. Die Größe des Einkaufszentrums wurde reduziert, ebenso die Büroflächen. Das heißt, es kommen damit folgende Festsetzungen zur Beschlussfassung:

 

Es wird eine Bebauungszone an der Breitenfurter Straße für den Gewerbe- und Dienstleistungsbereich geschaffen.

 

Die Fläche der einkaufszentrumsrelevanten Räume wird auf insgesamt 15 000 Quadratmeter beschränkt, wobei höchstens 4 000 Quadratmeter davon als Einkaufszentrum für Lebens- und Genussmittel der Grundversorgung genutzt werden dürfen. Das heißt, auch hier ist es wiederum zu einer Reduktion von 6 000 auf 4 000 Quadratmeter gekommen.

 

Die schlangenförmige Bebauung, in der überwiegend Wohnnutzung vorgesehen ist, erstreckt sich über das gesamte Plangebiet. Es ist aber auch eine Wohnbebauung, wie bereits festgestellt wurde, entlang der Rudolf-Waisenhorn-Gasse vorgesehen.

 

Weil Kollegin Reinberger auch die Bürgerinitiativen, die Forderungen von Anrainern angesprochen hat, möchte ich feststellen, dass vielen dieser Forderungen auch in der Überarbeitung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes Rechnung getragen wurde. Eine ganz zentrale, wesentliche Forderung war, dass im Hinblick auf die Berücksichtigung des Erscheinungsbildes des Aquädukts, aber auch zur Wahrung der Privatsphäre der benachbarten Wohnhausanlagen der Hauptkörper dieses Projekts, die erwähnte "Schlange", im unteren Bereich um 20 Meter und im oberen Bereich um 50 Meter vom Aquädukt abgerückt wird. Allein auf Grund dieser Maßnahme gehen weitere 1 500 Quadratmeter Bruttogeschossfläche verloren, sodass es letztendlich zu einer Gesamtreduktion des Projekts auf 103 500 Quadratmeter gekommen ist.

 

Mit der Widmung "Grünland – Schutzgebiet - Parkschutzgebiet" wird aber auch ein rund 4,1 Hektar großer Grünraum, der das Projekt in Längsrichtung durchzieht, gesichert und - mit einem Netz von öffentlichen Durchgängen - erstmals auch öffentlich zugänglich gemacht.

 

Kollege Chorherr hat auch die Verkehrssituation im Speziellen im Bereich des Liesinger Platzes und auch die Verkehrsuntersuchungen angeführt. Dazu hat Rosinak festgestellt, dass es an der Kreuzung am Liesinger Platz im Bereich des Rechtsabbiegers in jedem Fall – egal, welches Projekt zur Realisierung kommt - in einigen Stunden, je nach Nutzungsvariante, zu einer rechnerischen Übersättigung gekommen ist, was aber nicht bedeutet - und dieser Teil der Untersuchung wurde nicht erwähnt -, dass diese rechnerische Sättigung nicht vertretbar wäre und darüber hinaus für viele Kreuzungsbereiche auch üblich ist.

 

Die Lärmuntersuchung, die Kollegin Reinberger angesprochen hat, zeigt ganz andere Ergebnisse, nämlich dass die aus dem zusätzlichen Verkehr, der sich durch die geplanten Nutzungen ergibt, resultierenden Pegelerhöhungen unter 1 dBA liegen, das heißt, eigentlich nicht wahrnehmbar sind und im Bereich der Messungenauigkeit liegen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Flächenwidmung werden folgende wesentliche Zielsetzungen erreicht: eine optische und funktionelle Aufwertung des Liesinger Bezirkszentrums, neue Naherholungsflächen durch die Öffnung der Wald- und

 

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