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Gemeinderat, 34. Sitzung vom 04.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 99

 

vorgegangen worden, so wie das für die Baubehörde üblich ist.

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Erste Zusatzfrage, Herr GR Josef Wagner.

 

GR Josef Wagner (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat!

 

Ihre heutige Antwort ist genau so enttäuschend wie Ihre Ausführungen im Wohnbauausschuss. Ich habe Sie am 13. Oktober auf dieses illegale Bauwerk aufmerksam gemacht, das am 10. Oktober errichtet wurde. Sie sagten damals, die Baupolizei habe die Statik geprüft, es gebe keine Gefahr, daher sei alles in Ordnung.

 

So ist es nicht, Herr Stadtrat, und Sie erklären auch heute hier nicht, was Sie gegen ein illegales Bauwerk unternommen haben. Ich glaube, dass Sie in der Zwischenzeit einsehen, dass es ein Bauwerk nach der Bauordnung ist, nicht bewilligt an diesem Platz steht, und daher die Baupolizei einzuschreiten hat.

 

Sie kennen selbstverständlich die Bauordnung, aber Sie sagen nicht, ob ein Verfahren eingeleitet und was unternommen wurde. Es ist jedenfalls für die Bürgerinnen und Bürger in Wien schon sehr seltsam und ärgerlich, dass wochenlang jemand ohne Sanktionen Gesetze brechen kann, wenn es sich gegen die Bundesregierung richtet und wenn er der politischen Linie der Mehrheitsfraktion hier im Haus angehört. Den Eindruck haben jedenfalls die Bürger und dabei geht es nicht nur darum, dass es wochenlang währt, sondern schon dreieinhalb Jahre.

 

Konkret frage ich Sie um das „Denkmal“, diesen Stein, den es vor dem Burgtheater von der selben Künstlerin gibt und der dort bereits dreieinhalb Jahre steht. Warum haben weder Sie als verantwortlicher Stadtrat noch die zuständige Baupolizei in den vergangenen Jahren gegen das illegale Bauwerk am Burgtheater etwas unternommen?

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Den Zwischenruf aus Ihren eigenen Reihen “Nun, warum steht es dann dort!“ hätte ich persönlich für eine sinnvolle Frage gehalten, weil dann kann man erklären und erläutern, wie die Verteilung in der Stadt ist, und auch der rechtliche Zustand in einer Stadt, wenn jemand ein Bauwerk aufstellt.

 

Die Frage kann ich jetzt vielleicht mit beantworten, weil Sie das auch noch einmal angesprochen haben, und Ihnen sagen: Wenn der Grundstückseigentümer - also nehmen wir an, es ist ein Privater und es geht gar nicht um die Stadt - auf seinem Grundstück etwas zulässt oder sogar selbst errichtet, dann hat trotzdem die Baubehörde die Verpflichtung zu prüfen, ob Gefahr im Verzug ist.

 

Wenn Gefahr in Verzug ist und das geprüft und festgestellt wurde, handelt sie sofort. Ganz unabhängig, ob der Grundstückseigentümer derselben Meinung ist ... (GR Josef Wagner spricht  mit Kollegen seiner Fraktion.) Wollen Sie das wissen Herr Gemeinderat, sonst erspare ich es mir, wenn es nicht ernst gemeint ist, ersparen wir es uns beide. Ich wollte es Ihnen nur sagen: Wenn der Grundstückseigentümer der Meinung ist, das ist ein Kunstwerk das dort stehen sollte, wenn er dieser Meinung wäre, hat die Baubehörde ganz unabhängig von dieser Frage zu prüfen, ob hier Gefahr in Verzug vorliegt. Dies auch unabhängig davon, ob eine Bauverhandlung stattgefunden hat und ein positiver Abschluss der Bauverhandlung erfolgt ist.

 

Gefahr in Verzug war dort nicht gegeben, aber weil dieser Sockel über viele Wochen oder gar über Monate gesehen, weil er aus Holz ist, natürlich witterungsanfällig ist, wird daher in den nächsten Tagen ein Bescheid zugestellt werden, der die aufschiebende Wirkung der Berufung aberkennt. Aber es war nicht - und zwar ganz egal wer es ist, ganz egal auf welchem Grundstück es ist - Aufgabe der Baubehörde, eine Gefahr in Verzug am 10.10. festzustellen, wenn keine vorhanden ist.

 

Daher ist der Vorwurf, oder die Frage an die Baubehörde, "Ist hier irgendein Einfluss genommen worden?", unsinnig, weil ein Politiker aus meiner Sicht niemals der Baubehörde vorschreiben würde, wann Gefahr in Verzug ist und wann nicht.

 

Ist keine Gefahr in Verzug, dann gibt es eine ganz klare Abfolge, wieder ganz unabhängig vom Grundstückseigentümer: Es dauert ab dieser Wahrnehmung 14 Tage bis eine Verhandlung stattfindet. Das war in diesem Fall so, ich kann Ihnen das ganz genau sagen. Es wurde seitens der MA 37 bereits damals am nächsten Arbeitstag am 13.10. Kontakt mit der Eigentümerin aufgenommen und sie auf die baurechtliche Situation hingewiesen. Am 14.10. wurde die Verhandlung betreffend der Erteilung eines Entfernungsauftrages ausgeschrieben unter Einhaltung der erforderlichen Fristen, die gibt es nämlich, unabhängig vom Grundstückseigentümer, unabhängig vom Bauwerk.

 

Unabhängig von all dem wurde für den 29.10.2003, also rechtskonform, der Verhandlungstermin festgesetzt. Am 29.10. fand um 10 Uhr die Vorort-Verhandlung statt.

 

Anwesend war Frau Mag Truger, also die Künstlerin, ein Vertreter der grundverwaltenden Dienststelle MA 28, ein Vertreter des Bezirksvorstehers, ein Vertreter der MA 37 und der MA 19. Auf Grund der Stellungnahmen des Amtssachverständigen der MA 37 wurde einvernehmlich festgelegt, dass die Skulptur binnen einer Woche nach Zustellung des Bescheides zu entfernen ist, ebenfalls ohne politische Einflussnahme.

 

Die aufschiebende Wirkung einer Berufung wurde ausgeschlossen. Frau Mag Truger hat zugesagt, dem Auftrag zu entsprechen. Der Bescheid wird im Laufe dieser Woche zugestellt. Das ist die eine Antwort.

 

Die zweite Antwort: Ebenso verhält es sich mit der „Wächterin“. Für die “Wächterin“ fand ebenfalls am 14.10. eine Verhandlung statt. Für die, die es nicht so genau wissen, es ist dies die Skulptur die beim Burgtheater steht, die Sie erwähnt haben. Und es ergeht ebenfalls ein Abtragungsauftrag, da die MA 19 aus Stadtbildgründen dem Standort nicht zustimmt. Da ebenfalls kein ausreichendes Fundament erstellt wurde und daher die statische Sicherheit nicht gewährleistet ist, wird auch in diesem Fall eine Abtragungsfrist von einer Woche ohne aufschiebende Wirkung gegeben werden. Der Bescheid soll ebenfalls im Laufe dieser Woche zustellt

 

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