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Gemeinderat, 33. Sitzung vom 25.09.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 102

 

Zwischenfragen beantworteten Details die ersten konkreten Maßnahmen und Schritte, um dieser langfristigen Planvorgabe gerecht zu werden?

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Wir versuchen schon in diesem Jahr - zum Beispiel, wie erwähnt, mit betrieblichem Mobilitätsmanagement - Schritte zu setzen. Wir versuchen schon in diesem Jahr, mit sichtbaren ersten Erfolgen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

 

Wir versuchen dort, wo es notwendig ist, stärker als bisher auf Fußgänger und Radfahrer Rücksicht zu nehmen, nämlich auch was Gehsteigbreiten, was die Anlage von Zebrastreifen, was die Berücksichtigung von Gender Mainstreaming im Verkehr betrifft, und dies stärker in den Vordergrund zu bringen. Das betrifft zum Beispiel auch die Anordnung von Schanigärten, da versuchen wir eine Restgehsteigbreite, die zwischen 2 Metern und im Minimum 1,5 Metern liegt, zu erreichen.

 

Wir haben zum Beispiel beim Radverkehr auch heuer schon Maßnahmen gesetzt: Verlängerung Zweierlinie in den Getreidemarkt hinein; Bergauf-Strecke in der Mariahilfer Straße mit Mehrzweckstreifen versehen. Es wird zusätzlich noch in diesem Herbst die so genannte Tangentiale über Augustiner Straße und Herrengasse für den Radweg im 1. Bezirk errichtet.

 

Ich könnte Ihnen noch eine Fülle von anderen Maßnahmen berichten, unter anderem die Vorbereitung der Öffnung der gesperrten Abfahrt Simmering und der dazugehörenden Anschlussstrecken, den Bau des letzten Stückes der B 3 zwischen Floridsdorf und der Donaustadt, und viele andere.

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Danke schön, Herr Stadtrat.

 

Die 2. Anfrage (FSP/03891/2003/0001-KGR/GM) wurde von Frau GRin Dr Sigrid Pilz gestellt und ist an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Spitalswesen gerichtet: Nahezu täglich werden Missstände und strafrechtlich aufklärungsbedürftige Vorwürfe gegen Pflegeheime und Akutspitäler des U-KAV in der Öffentlichkeit bekannt. Welche Verantwortung kommt in diesen Fällen den zuständigen Führungskräften des Krankenanstaltenverbunds, insbesondere Herrn Generaldirektor Dr Hauke und Herrn Direktor Dr Kaspar, zu?

 

Darf ich in eigener Sache etwas sagen? Ich werde ständig gefragt, ob es "geil" ist, dass man mit Sonnenbrillen hier sitzt. (Heiterkeit bei den GRÜNEN.) Ich sage "geil", weil ich ein zehnjähriges Enkerl habe; ich weiß, wie man bei der Jugend spricht. Ich habe die Brille nicht, weil ich inkognito oder von der Mafia hier sitze, sondern ich habe ein Augenleiden. Ich hoffe, das wird jetzt zur Kenntnis genommen. - Danke vielmals.

 

Frau Stadträtin, ich bitte um Beantwortung der Frage.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Danke, Frau Vorsitzende. - Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Gemeinderätin!

 

Zu Ihrer Anfrage: Unumstritten ist natürlich, dass man in erster Linie alles daransetzt, dass es gar nicht zu Missständen kommt. Selbstverständlich besteht wie bei jedem Unternehmen auch in der Unternehmung Krankenanstaltenverbund die Verantwortung, Missstände zu verhindern, und wenn es sie gibt, sehr rasch und lückenlos aufzuklären. Es liegt auch in der Verantwortung der Manager, strafrechtlich aufklärungsbedürftige Vorwürfe im Bereich von Pflegeeinrichtungen und Akutspitälern der Unternehmung Krankenanstaltenverbund der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.

 

Der Begriff "Verantwortung" ist im Wiener Krankenanstaltenverbund in folgender Weise geregelt. Ich verweise als Erstes auf das Statut des Wiener KAV, welches im Gemeinderat am 22.11.2000 beschlossen wurde. Da wird im § 10, den ich jetzt zitiere, Folgendes ausgeführt:

 

"Der Generaldirektion obliegt die Geschäfts- und Betriebsführung der Unternehmung Wiener KAV, soweit sie nicht nach dem Statut dem Gemeinderat, dem Stadtsenat, einem Gemeinderatsausschuss oder –unterausschuss, dem Bürgermeister, dem amtsführenden Stadtrat oder dem Magistratsdirektor zugewiesen ist.

 

Den Direktoren der Teilunternehmungen obliegt die Geschäfts- und Betriebsführung für die jeweilige Teilunternehmung unter Bedachtnahme auf die Gesamtinteressen der Unternehmung Wiener KAV, soweit sie nicht nach diesem Statut dem Gemeinderat, dem Stadtsenat, einem Gemeinderatsausschuss oder -unterausschuss, dem Bürgermeister, dem amtsführenden Stadtrat, dem Magistratsdirektor oder dem Generaldirektor zugewiesen ist.

 

Dem Generaldirektor kommt gegenüber den Direktoren der Teilunternehmungen eine Richtlinienkompetenz zu, aufgrund derer er allgemeine und auf den Einzelfall bezogene Weisungen erteilen und Geschäftsfälle an sich ziehen kann. Der Generaldirektor ist außerdem berechtigt, allen Bediensteten der Generaldirektion und allen Bediensteten der Teilunternehmungen Weisungen zu erteilen."

 

Zweitens kommt es auch noch zu einer Festlegung zum Begriff "Verantwortung von Führungskräften", und diese finden Sie im § 34 der Dienstordnung aus dem Jahr 1994. Demnach hat jeder Vorgesetzte, somit natürlich auch jeder Dienststellenleiter, darauf zu achten, "dass seine MitarbeiterInnen ihre dienstlichen Aufgaben in gesetzmäßiger, zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer Weise besorgen. Er hat seine MitarbeiterInnen dabei anzuleiten, ihnen erforderlichenfalls Weisungen zu geben, aufgetretene Fehler und Missstände allenfalls unter Erteilung von Belehrungen und Ermahnungen abzustellen und für die Einhaltung der Arbeitszeit zu sorgen. Darüber hinaus haben die Leiter der Dienststellen für ein geordnetes Zusammenwirken der einzelnen ihnen unterstellten Organisationseinheiten zur Sicherung einer gesetzmäßigen Vollziehung sowie einer zweckmäßigen, wirtschaftlichen und sparsamen Geschäftsgebarung zu sorgen."

 

Drittens: Die Unternehmung KAV gliedert sich

 

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