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Gemeinderat, 27. Sitzung vom 23.04.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 78

 

tatsächlich nur New York als Gerichtsstand angegeben ist, schaut es im Cross Border Leasing-Vertrag über das Kanalnetz ein Äuzerl anders aus - es gibt einen zweiten Gerichtsstand. Jetzt würde man doch annehmen, der zweite Gerichtsstand läge irgendwo dort, wo einer der Beteiligten, insbesondere die Gemeinde Wien, ihren Sitz hat, oder möglicherweise auf den Cayman-Inseln, weil von dort auch Kreditgeber kommen - von den sicheren Cayman-Inseln, einer Steueroase der Weltpolitik; dazu später -, aber nein: Der zweite Gerichtsstand liegt im High Court of London!

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Wissen Sie, was der Sinn dahinter ist, dass es neben New York einen zweiten Gerichtsstand in London gibt? Es gibt für solche Sachen kein Vollstreckungsabkommen zwischen den USA und Österreich. Das heißt, sollte tatsächlich - und das hat ja nur für den Investor einen Sinn - die Stadt Wien verurteilt werden, muss sich der Investor absichern, dass es neben dem amerikanischen Gerichtsstand noch einen zweiten in Europa gibt. Da wählt man am besten London, aber schon gar nicht Wien: weil da etwas "Blödes" herauskommen könnte, wählen wir London! Damit ist sichergestellt, dass der Investor seine Sachen gegenüber der Stadt Wien, sollte es zu so genannten "Defaults" kommen, tatsächlich durchsetzen kann.

 

Darüber hinaus gibt es ein Schiedsgericht, das sich an die Spielregeln der Welthandelskammer hält. Wo wird sich das befinden? - Selbstverständlich in New York, das ist vollkommen klar! In Wien wird sich diesbezüglich nichts befinden, weil, wenn es nach der Stadt Wien geht, die Verträge auch nicht in Wien, sondern außerhalb des Landes aufgehoben werden. Das erklärt, warum man in Wirklichkeit überhaupt nicht vereinbaren muss, dass in Österreich ein Gerichtsstand ist: Wenn sich die Verträge gar nicht in Österreich befinden, dann wird die Stadt Wien ihre bevollmächtigten Vertreter zu etwaigen Diskussionen über die Verträge immer ins Ausland schicken.

 

Wie schaut das jetzt eigentlich aus? Was ist überhaupt so ein Cross Border Leasing-Vertrag? Da gehen die Einschätzungen auseinander. Die einen sagen, es ist ein super Modell zur Gemeindefinanzierung und zur Budgetsanierung - wobei bisher, wenn man sich das anschaut, eigentlich kein budgetwirksamer Teil ersichtlich ist. Denn im Großen und Ganzen werden nur Dienstleistungsbereiche - gebührenfinanzierte oder tariffinanzierte Dienstleistungsbereiche - Cross Border Leasing-Verträgen unterworfen.

 

Wenn ich mich der österreichischen Rechtsordnung recht entsinne, hängen zum Beispiel die Kanalgebühren ein bisschen damit zusammen, wie viel die Aufwendungen und Erträge - also der Saldo davon - für die Abwasserbeseitigung ausmachen. Das heißt, eigentlich müssten wir Folgendes annehmen: Sollte es tatsächlich so sein, wie Sie sagen, dann müsste es zu einer Senkung der Gebühren im Abwasserbereich kommen. Aber das ist wiederum nicht der Fall. Das wollen Sie nicht, und ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich würde das kurzfristig auch nicht für sinnvoll halten. Aber um aus budgettechnischen Gründen zu sagen, es geht darum, Defizite abzufangen, macht Cross Border Leasing keinen Sinn.

 

Im Gegenzug gibt es aber viele Verpflichtungen und Probleme, die etwaigen Einmal-Erträgen der Gemeinde Wien gegenüberstehen. Ein Problem, das bisher noch überhaupt nicht festgeschrieben ist, ist der Umgang mit den Sicherheiten. In den internen Akten, die wir im Finanzausschuss wie immer bekommen haben, steht natürlich drin, dass es kaum ein Risiko gibt. Aber wenn es kaum ein Risiko gibt, stellt sich die Frage: Warum wird die Transaktion auf vielen hundert Seiten gegen alle möglichen Risken abgesichert? Warum verlangt der US-Investor beziehungsweise der Kreditgeber dingliche Schuldverschreibungen? Warum - das ist in Wirklichkeit die nächste Umgehung - werden diese dinglichen Sicherheiten nicht im Grundbuch eingetragen, wenn es sie schon tatsächlich geben müsste? Nein, sie werden auf ein Treuhandkonto gelegt, in Form von Grundschuldverschreibungen!

 

Das heißt, außer den Vertragspartnern bei einem Vertrag, der sonst eigentlich niemand zugänglich sein sollte - das Problem, das man hier im Gemeinderat diskutieren muss, ist das Einzige, was hier sozusagen im Sinne der Geheimhaltung zu nehmen ist -, außer diesen weiß niemand - und ich sage es jetzt absichtlich so, dass es jeder versteht -, dass die Stadt Wien sehr wohl Teile ihres Eigentums verpfändet!

 

Das könnte natürlich spannend werden, wenn man einmal einen Kredit aufnehmen möchte und der Kreditgeber sich tatsächlich ins Grundbuch eintragen und eine Rangsicherung machen lassen will. Wie sieht es dann damit aus? Muss man die Verträge und die dinglichen Sicherheiten wieder herausgeben? Oder "legt" man den Kreditgeber und sagt ihm: das ist eh ein Vertrag, da kann überhaupt nichts passieren, wir lassen es versteckt im Treuhandkonto? Das möchte ich mir dann aber anschauen, wie die Stadt Wien damit umgeht. Oder ist sichergestellt, dass wir für die Abwasserversorgung und die Kanalisation innerhalb der MA 30 keinerlei Kredite und Sicherheiten mehr benötigen? - Das ist ein Punkt.

 

Ein weiterer Punkt: Dass in Wirklichkeit eine große Gefährdung auf die Abwasserversorgung der Stadt Wien zukommt und sich binnen kürzester Zeit herausstellt, dass es sich nicht um so ein super Geschäft handelt, sondern eher um eine Investitions- und Innovationsbremse, zeigt sich, wenn man sich tatsächlich einmal anschaut, was verleast wird und in welcher Art und Weise es verleast wird. Es wird ein System verleast, das System der Abwasserversorgung, und der daraus entstehende Fruchtgenuss. Damit dieses System als wirtschaftliches Eigentum des Trusts, an den tatsächlich verleast wird, anerkannt werden kann, muss es im steuerlichen Eigentum des Trusts stehen.

 

Um dies gegenüber dem amerikanischen Investor wirklich glaubwürdig darlegen zu können, hat der verleaste Gegenstand, das verleaste System jederzeit instand gehalten zu sein, jederzeit in gleichem Umfang - zumindest in groben Zügen - aufrechterhalten zu werden, und

 

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