«  1  »

 

Gemeinderat, 24. Sitzung vom 30.01.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 82

 

die dreizehn Mietern nun vom Gericht endgültig zugesprochen wurde, auch allen anderen betroffenen Mieterinnen und Mietern zurückzuzahlen?

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Wenn ich der Frage, die Herr Dr Herbert Madejski gestellt hat noch die Adresse hinzufügen darf, dann geht es um das Schöpfwerk.

 

Sie wissen, dass bei der Sperrmüllverrechnung im Jahre 1995 und 1996 die Entrümpelungsfirma, kurz gefasst, deutlich zu viel verrechnet hat. Das hat das Gerichtsurteil auch ergeben.

 

Die Frage lautet, ob wir diese Gelder an die betroffenen Mieterinnen und Mieter zurückzahlen werden. Sie werden nicht überrascht sein: Ja. Wir haben mit den Mietervertretern gemeinsam über längere Diskussionen, aber doch, ein Ergebnis erzielt, dass wir jenen Mietern, die jetzt noch dort wohnen, das genau so zurückzahlen, wie jenen, wo wir die Adresse irgendwie mit Hilfe der Mietervertreter und Anderer ausfindig gemacht haben.

 

Es ist eine Rückzahlung, die, wie alle Rückzahlungen, deshalb unangenehm ist, weil eine private Firma uns zu hohe Rechnungen gestellt hat. Das hat zwei Seiten:

 

Eine strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenz, die von den Anwälten geprüft und auch als erfolgreich eingestuft wird.

 

Auf der anderen Seite natürlich ist es immer ein Moment, wo man im eigenen Bereich etwas verändert und verbessert.

 

Wir haben ein Kennzahlensystem bei der Abwicklung erarbeitet, das uns dort, wo es zu unüblichen Abweichungen kommt, aufmerksam macht, sodass man nicht im Verschulden oder bei der Durchsicht und Kontrolle auf einen einzelnen Mitarbeiter angewiesen ist, sondern dass es Systeme gibt, die die Mitarbeiter bei ihrer Kontrolltätigkeit unterstützen.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke. Herr Dr Madejski, bitte.

 

GR Dr Herbert Madejski (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Es ist erfreulich, dass Sie sich erstmals zu einer solchen Handlungsweise überwunden haben, auch wenn nur rechtlich formal jene 13 berechtigt gewesen wären, die Betriebskosten zurück zu bekommen, dass auch alle anderen, die dort wohnen und eigentlich das Gleiche bezahlt haben und das gleiche Unrecht erlitten haben, jetzt einen Ersatz bekommen.

 

Es gibt einen ähnlichen Fall und zwar gibt es den Fall mit den Loggien. Dort haben Sie das nicht gemacht. Daher meine Frage: Bei den Loggien haben acht Mieter ihre widerrechtlich zu viel bezahlte Miete zurück bekommen. Warum haben Sie dort nicht allen anderen, die nicht an diesem Prozess beteiligt waren und daher nicht ihr Recht bekommen haben, ihre überhöhten Mieten zurück bezahlt, oder sind Sie dazu in Zukunft bereit auf Grund dieses Falles?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Es gibt einen wesentlichen Unterschied, den Sie ja kennen. Der wesentliche Unterschied ist, dass in dem einen Fall die Firma uns zu viel verrechnet hat und wir auch damit rechnen, dass wir in Zukunft entweder Firmen erst gar nicht diese überhöhten Rechnungen auszahlen, oder sie auf Gerichtsweg zurückverlangen können. Anders ist es überall dort, wo es um Einnahmen des Hauses auf Grund von Flächen geht. Die von Ihnen angesprochenen Loggien sind ja da nur ein Beispiel. Dort, wo auf Grund von ausgerechneten Flächen, die als Basis für die Beurteilung von Einnahmen gelten, dort, wo man plötzlich weniger erzielt und etwas zurückzahlt, belastet man ja nicht die Firma, die überhöht etwas verrechnet hat, sondern man belastet ja damit die Gesamtsituation des Hauses. Daher gehen wir bei Flächenberechnungen natürlich sorgsamer vor, weil wir ja letztendlich niemandem eine Freude machen, wenn wir großzügig zurückzahlen und damit die Substanz des Hauses schmälern. Das sind also zwei verschiedene Zahler. In dem einen Fall ist der Rückzahler eine Firma, die ungerechtfertigt verrechnet hat, im anderem Fall würde ich den Leuten Geld geben, das sie dann beim nächsten § 18 oder bei der nächsten Sanierung wieder nachzahlen müssten.

 

Daher gehen wir bei der Verrechnung von Flächen anders vor. Aber, wie ich meine, nicht unfreundlich, sondern, ebenfalls mit den Mietervertretern, versuchen wir einen Weg zu finden, um die Substanz des Hauses auch in Zukunft zu sichern.

 

Vorsitzende GR Mag Heidemarie Unterreiner: Die nächste Zusatzfrage wird von Herrn GR Ellensohn gestellt.

 

GR David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus): Herr Stadtrat!

 

Ich bin jetzt nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe. Sie haben jetzt am Schluss gesagt, wenn die Mieter und Mieterinnen überhöhte Mieten zahlen, weil ihnen zu viele Quadratmeter berechnet wurden, dann sei das nur zu deren eigenem Vorteil, weil dann die Sanierungen besser durchgeführt werden können. Wenn das so stimmen würde, müsste man sagen, nun ja, warum knöpfen wir nicht jedem Menschen, der eine Gemeindewohnung hat, 50 EUR mehr ab pro Monat, weil da könnte man super Sanierungen machen. Also das kann es nicht sein.

 

Da in der Anfrage von Herrn Dr Madejski die Adresse nicht drinnen gestanden ist, gehe ich auf ein anderes Haus ein. Es gibt ja nicht nur das Schöpfwerk, leider, all diese Probleme im Schöpfwerk sind ja bekannt, aber, das kommt leider öfter vor. In der Florian-Hedorfer-Straße in Simmering sind die Quadratmeterzahlen in der Gemeindebauanlage überprüft worden. Da ist nicht ein Mieter, es sind auch nicht zwei oder zehn MieterInnen, die dort zu viel bezahlt haben, weil die Quadratmeterzahlen nicht stimmen, und zwar über Jahrzehnte. Ein ehemaliger Bezirksrat der Grünen wohnt dort, der hat jetzt 30 Jahre ungefähr – der ist eingezogen wie man es neu gebaut hat – zu viel bezahlt. Dort ergibt sich jetzt auch die Frage, die Menschen die dort Monat für Monat, Jahr für Jahr, Jahrzehnte jeden Monat zu viel bezahlt haben,

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular