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Gemeinderat, 15. Sitzung vom 26.04.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 99

 

weniger, aber auch dann ist das Gebäude noch um rund 40 Meter höher, als in der Widmung vorgesehen.

 

Ich weiß schon, dass nicht alles im Bereich des Planungsstadtrats liegt, aber wäre es nicht sinnvoll, auch im Bereich des berühmten § 69 BO, der viele Widmungen ja völlig obsolet macht, Reformen voranzutreiben? Wo stehen diese Reformen, und inwieweit wird es nicht wieder passieren, dass ein Hochhaus, das mit 140 Metern gewidmet ist, dann auf Grund von - wie ich meine - politischem Planungs- und Behördenversagen tatsächlich über 200 Meter hoch wird?

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Herr Klubobmann!

 

Mir ist diese Diskussion seit langem bewusst. Es war ja sichtbar, wie der Millenniums-Tower herausgewachsen ist, und es war auch der Verwaltung dieser Stadt - damals war ich noch nicht in meiner derzeitigen Funktion - sehr wohl bewusst.

 

Der § 69 ist ein hervorragendes Instrument im Bereich der Stadterneuerung, was die Möglichkeiten betrifft, Dachgeschoßausbauten durchzuführen, Liftzubauten vorzunehmen, alte Wohnhäuser, Substandardwohnhäuser wieder auf ein Qualitätsniveau zu bringen. Ich sehe beim § 69 aber dort ein großes Problem, wo er für neu gewidmete Areale, für Neubauten in Anspruch genommen wird. Deshalb lege ich so sehr darauf Wert, dass es eine enge Verzahnung zwischen dem städtebaulichen Konzept, der Ausschreibung der Architektur selbst, des Objekts selbst und der Widmung gibt. Wir haben einige Objekte in Wien, bei denen kritisiert wird, dass wir zu eng mit den Projektträgern zusammenarbeiten; aber durch diese Zusammenarbeit bereits im Widmungsstadium erreichen wir, dass Auswüchse begrenzt werden können.

 

Sie werden sicherlich auch gehört haben, dass der Magistratsdirektor schon vor längerer Zeit - meines Wissens vor zweieinhalb Jahren - einen Erlass herausgegeben hat, wonach Genehmigungen für Überhöhungen, also für über die laut Flächenwidmung zulässige Höhe hinaus gehende Bauhöhen, nur im Ausmaß von 10 Prozent gewährt werden dürfen. - Das gab es beim Millenniums-Tower noch nicht. - Somit wurde vom Magistratsdirektor hier im Erlasswege eine Grenze eingezogen, womit zumindest ein erster Schritt dahin gehend gesetzt worden ist, dass eine derartige Überschreitung der Bauhöhe im Ausmaß von 25 Prozent nicht mehr zu Stande kommen kann.

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Danke, Herr Stadtrat. - Bevor ich die zweite Zusatzfrage aufrufe, richte ich eine Bitte an die Damen und Herren des Gemeinderats: Sie wissen ja alle, dass das Thema Hochhauskonzept heute auch Schwerpunktthema ist, und ich nehme daher an, dass es von allgemeinem Interesse ist. Daher ersuche ich Sie, die hier im Saal geführten Gespräche etwas zu reduzieren. Der derzeit herrschende Geräuschpegel ist nicht sehr angenehm und diesem Haus auch nicht adäquat.

 

Die zweite Zusatzfrage wird von Herrn GR Mag Neuhuber gestellt. - Bitte.

 

GR Mag Alexander Neuhuber (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Stadtrat!

 

Wir werden ja heute noch ausführlich Gelegenheit haben, über das Hochhauskonzept zu diskutieren, und werden das sicher auch tun. Ein Charakteristikum dieses Konzepts besteht darin, dass in Zukunft Richtlinien in Form einer 10-Punkte-Checkliste für Investoren und Developer vorgegeben werden, also sozusagen eine kleine - oder große - Anleitung, wie Hochhäuser in Wien in Zukunft entstehen können.

 

Nun ist das per se sicherlich auch für die Wirtschaft zunächst einmal etwas Positives, dass man weiß, woran man sich halten kann. Glauben Sie aber nicht, dass es durch diese Checkliste von zehn Punkten, von denen es einige ja bisher nicht gegeben hat, die also völlig neu eingeführt wurden, zu längeren Genehmigungsdauern kommen kann, als es bisher der Fall war?

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Herr Gemeinderat!

 

Diese Möglichkeit ist nie auszuschließen, aber wir wissen, dass es über markante Projekte in der Stadt - egal, ob sie hoch sind oder aber niedrig, dafür jedoch an markanten Punkten, ob sie Platzgestaltungen betreffen oder auch Grünflächengestaltungen -, wenn also ein besonderes öffentliches Interesse besteht, heftige Diskussionen gibt. Da gibt es Für und Wider, da gibt es immer Experten, die anderer Meinung sind als jene Experten, die dieses Projekt promoten.

 

Daher muss man davon ausgehen, dass besonders markante Projekte in einer Stadt immer in Diskussion sind und dass es nur das Schlechteste sein kann, zu glauben, diese Diskussion umschiffen zu können. Wir werden uns Diskussionen um städtebauliche Projekte, um markante Punkte in der Stadt nie ersparen können. Eine der Neuerungen ist, dass Projektanten, Investoren dies aufnehmen sollen und dass die öffentliche Information besonders stark in den Vordergrund gerückt wird - vom Beginn des Entwurfs bis zur Fertigstellung der Realisierung. Genauso wie es die Stadt beim U-Bahn-Bau macht, mit Ombudsmännern, die bestimmte Bauabschnitte betreuen, soll auch ein so markantes Projekt wie ein Hochhaus von einem Ombudsmann, von einer Beschwerdestelle, von einer Informationsstelle begleitet werden. Ich denke, dass das nicht zur Verlangsamung, sondern durchaus zur Beschleunigung beiträgt.

 

Zweiter Punkt: die Grundlagen und Informationen, die wir verlangen. In diesem Konzept sind diese nun erstmals explizit als Erfordernis festgeschrieben, aber Sie wissen, so nehme ich an, auch aus eigener Erfahrung, dass zum Beispiel das Sicherheitskonzept ohnedies auch bisher bereits mit der MA 68 abzusprechen war. Es war nur nicht explizit festgeschrieben.

 

Jetzt hingegen ist es so, dass die MA 68 als die für das Sicherheits- und Feuerwehrwesen in Wien zuständige Stelle natürlich auch hier intensiv eingebunden wird.

 

Selbiges gilt natürlich auch für die Bauökologie. Auch auf diesem Sektor wissen wir aus den Bauträgerwettbewerben im Wohnbau, dass dieses Thema zunächst ein-

 

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