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Gemeinderat, 12. Sitzung vom 01.03.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 76 von 81

 

- damit sind wir wieder beim Friedhof in Atzgersdorf, wenn Sie mir diesen Begriff erlauben -, als der Direktor der Gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft Wien-Süd, Herr Wöhren, in aller Öffentlichkeit gesagt hat, es hätte politische Signale gegeben, dass Grünland in den Bereichen in Bauland umgewidmet werden kann, nachdem die Wien-Süd dort billig Grünland erworben hat und nachdem Herr Vokaun in jahrelangem engem Zusammenwirken mit der Wien-Süd versucht hat, diese Umwidmung herbeizuführen, ist die Flächenwidmungssache rund um diese fünf Kontrollamtsberichte eine eminent politische Geschichte, eben nicht mehr nur die Widmungsgeschichte in Atzgersdorf und damit das Problem eines pensionierten Obersenatsrats, nicht mehr nur die Fehlleistung eines einzelnen Beamten und nicht mehr nur der Fall für die Disziplinarkommission.

 

Dazu darf ich schon betonen, ich verstehe es einfach nicht, warum nach dem Studium von Hunderten Seiten Kontrollamtsberichten, wo klar zu Tage tritt, dass Herr OSR Vokaun nachvollziehbar rechtswidrig gehandelt hat, bis zum heutigen Tage gegen diesen Herrn noch kein Disziplinarverfahren eingeleitet worden ist. Ich verstehe das nicht. Herr Bürgermeister, ich ersuche Sie, im eigenen Interesse darauf einzuwirken, dass diese disziplinären Schritte so rasch wie möglich erfolgen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Sie haben gemeint, und Herr DDr Görg hat eigentlich das gleiche Argument verwendet, dass der Friedhof Atzgersdorf der beste Beweis dafür ist, dass die Kontrolle in der Flächenwidmung funktioniert hat, weil es im konkreten Fall eben zu keiner Umwidmung gekommen sei. Ich glaube, dass das nicht so ist. Ich glaube, dass dieses Argument nicht richtig ist. Ihr Fraktionskollege hat heute in der Aktuellen Stunde darauf hingewiesen, dass eine verschwindende Anzahl sämtlicher Flächenwidmungen in Wien vom Kontrollamt untersucht worden ist, ganze fünf Stück von insgesamt 1 200 in den letzten zehn Jahren, also eine verschwindend geringe Anzahl. Das bedeutet letztlich, nachdem bei all diesen fünf Prüfberichten massive Vorwürfe zu Tage getreten sind, dass die Trefferquote bei 100 Prozent liegt! (GR DDr Bernhard Görg: Die sind per Zufall ausgesucht wurden, per Zufallsprinzip!) Daraus kann man doch nicht ableiten, dass rundherum alles in Ordnung ist! Herr DDr Görg, ich sage Ihnen, ohne dass ich Vorverurteilungen treffe, dass sich das Gegenteil herausstellen wird.

 

Schauen wir uns die fünf konkreten Fälle noch einmal an:

 

Da geht es um eine Widmung eines Grundstücks im 13. Bezirk. Sie kennen die ganze Angelegenheit. Hier wurde nachweislich der Grundstückseigentümer durch die Widmung eines so genannten Geschäftsviertels in einer Villengegend eindeutig bevorzugt. (GR DDr Bernhard Görg: Das war nicht zu meiner Zeit!) Das sind nicht Vorwürfe an Sie, sondern ist die Beweisführung dafür, dass die ganze Angelegenheit stinkt, Herr DDr Görg! Da hat nachweislich der Leiter der MA 21B rechtswidrig gehandelt! Deswegen sprechen wir zu Recht von einem Flächenwidmungsskandal!

 

Zweiter Fall, meine Damen und Herren, ist die Widmung des Grundstücks in Wien 23, Maurer Hauptplatz Nr 7. Hier hat die MA 21B - das ist das Interessante -, in mehreren Anläufen, Jahre hindurch versucht, mit Erfolg in dem Fall, ein Haus aus der Schutzzone zu bringen. Es ist ihr gelungen. Letztlich hat sie durch Widmungsänderungen das Bauvolumen bei diesem Grundstück von ursprünglichen 3 600 Kubikmeter um 6 000 Kubikmeter oder 166 Prozent auf insgesamt 9 600 Kubikmeter erhöht. Jetzt steht dort zurzeit kein Haus mehr, das Haus wurde abgerissen. Der Bauträger, der dort in Kürze Wohnungen errichten wird, freut sich über diese ungemeine Wertsteigerung seines Grundstücks, die dadurch erzielt wurde. Die Vorgangsweise des Leiters der MA 21B - das ist in dem Zusammenhang nachzulesen - war eindeutig rechtswidrig. Die ganze Sache ist schlicht und einfach skandalös.

 

Der dritte Fall, meine Damen und Herren, ist die Widmung mehrerer Grundstücke in Wien 12, in der Aßmayergasse. Auch hier hat die MA 21B nach der öffentlichen Auflage des Flächenwidmungsplans durch Änderung der Bebauungsvorschriften bei acht Liegenschaften eigenmächtig die Baumasse um insgesamt 3 580 Kubikmeter erhöht. Kurz vor der Sitzung des Planungsausschusses hat diese Magistratsabteilung - Sie verzeihen mir den Ausdruck, Herr Stadtrat -, quasi unter Ihrem Hintern, den Akt aus dem Büro des Planungsstadtrats zurückgeholt und weitere Änderungen eingefügt, wodurch weitere Änderungen der Baumasse um 2 500 Kubikmeter zu verzeichnen sind. Der Fall Aßmayergase ist zugegebenermaßen ein Grenzfall. Es stellt sich bei diesem Fall die Frage, ob diese Änderungen erlaubt waren, weil sie nicht wesentlich waren oder ob sie die Grenzen der Wesentlichkeit überschritten haben. Das Kontrollamt kommt zur Auffassung, diese Änderungen seien gerade noch im Ausmaß des Akzeptablen gewesen.

 

Aber auch hier, meine Damen und Herren, ist die Vorgangsweise des ehemaligen Leiters der MA 21B mehr als merkwürdig. Nachdem alle Gremien alles beschlossen haben, aber bevor es im Gemeinderatsausschuss beschlossen werden kann, stürmt er noch einmal in Ihr Büro, nimmt Ihnen den Akt weg, fügt weitere Änderungen an und dann wird es dem Gemeinderatsausschuss vorgelegt, ohne dass die Mitglieder dieses Ausschusses den Funken einer Chance hatten, diese Änderungen tatsächlich nachzuvollziehen. Jeder Experte, hätte er nicht mit der Lupe stundenlang über den Änderungen, die in letzter Sekunde eingefügt worden sind, gebrütet, hätte diese Änderungen wahrscheinlich nicht erkannt.

 

Der nächste Fall, meine Damen und Herren, ist die Widmung der Liegenschaft in Wien 23, der so genannte "Wohnpark Perfektastraße". Dabei handelt es sich um eine

 

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