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Gemeinderat, 5. Sitzung vom 21.9.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 69 von 105

 

seren Formulierung von seiner Sichtweise aus - gestartet, intern im Hause die Intention weiterzuverfolgen, auf diesem Gebiet, Erweiterungsfläche Atzgersdorfer Friedhof und der ehemaligen Gärtnerei, eine Wohnbebauung durchzusetzen.

 

Auch der zweite Versuch ist fehlgeschlagen, denn auch diesem zweiten Versuch hat das Rechtsmittelbüro eine Absage erteilt. Noch viel mehr, das Rechtsmittelbüro hat klar und deutlich erklärt, dass es sich um einen Rechtsbruch handelte, wenn man diese Planüberlegungen weiter verfolgen würde. Daraufhin ist das Plandokument wieder in die MA 21 zurückgegangen.

 

Im Sommer vergangenen Jahres hat dieser besagte Beamte einen dritten Versuch unternommen. Unter anderem hat es mittlerweile Bebauungsvorschläge von Bauträgern gegeben, ist dem Akt zu entnehmen. Es hat einen so genannten Grünraumplan oder einen Freiflächenplan gegeben. Das ist ebenfalls dem Akt zu entnehmen. Es hat diverseste Besprechungen mit zwei Bauträgern gegeben, die offensichtlich großes Interesse für dieses Grundstück erweckt haben. Es ist diskutiert worden, wie viele Wohnungen man dort überhaupt hinbringen kann, wie viele Reihenhäuser man dort hinbauen kann. Es hat Besprechungen und Einwände bei der öffentlichen Auflage vom Rechtsvertreter dieses Bauträgers gegeben, der ebenfalls interveniert oder sein Recht in Anspruch genommen hat, bei der öffentlichen Auflage darzustellen, wie die Bebauung auf diesem Grundstück auszusehen hätte, alles immer vor dem Hintergrund, wissend, dass es für dieses Grundstück oder für diese Flächen einen Beschluss des Gemeinderats bezüglich des Stadtentwicklungsplans und im Bereich des Grünraumplans gibt, dass diese Flächen von Verbauung freizuhalten sind.

 

Welche Motive diesen Beamten geleitet haben, lasse ich dahingestellt. Ich gehe davon aus, dass es schlussendlich vielleicht die Unkenntnis der Situation hier im Hause und der Willensbildung hier im Hause ist und dass vielleicht die politisch Verantwortlichen - zu diesem Zeitpunkt der Herr DDr Görg - diesem Beamten offensichtlich nicht klar gemacht haben, dass Beschlüsse des Gemeinderats hinsichtlich des STEP und des Grünraumplans nicht so einfach umzustoßen sind. Es kann aber auch sein, dass sich die politisch Verantwortlichen zu diesem Zeitpunkt mit der Sachlage nicht so vertraut gemacht haben und daher die Missinterpretation - wie ich es nenne - dieser Beschlüsse zu Stande gekommen ist, diese Missinterpretation über Jahre hindurch in der MA 21 verhaftet geblieben ist, diese Missinterpretation dieser Beschlüsse dazu geführt hat, dass zwei Gutachten aus dem Rechtsmittelbüro des Hauses ignoriert wurden und diese Missinterpretation schlussendlich dazu geführt hat, Klage gegen jemanden zu führen, der diese Missstände aufgezeigt hat.

 

Umso mehr und umso bemerkenswerter ist, dass das Plandokument jetzt wieder auf die Tagesordnung gekommen ist, und zwar mit einer Begründung, die man sich auf der Zunge zergehen lassen muss. In der Begründung für eine Bebauung in diesem Bereich - wie dem Motivenbericht der MA 21 zu entnehmen ist - heißt es unter anderem: "Die ausgezeichnete Infrastruktur im Bereich Reklewskigasse und Eduard-Kittenberger-Gasse, die keinen Neubau von Schulen und Kindertagesheimen nach sich ziehen und die eine Nahversorgung im Bereich der Eduard-Kittenberger-Gasse zulassen, prädestinieren dieses Gebiet, für einen locker bebauten Bereich vorzusehen." - Das klingt recht nett.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer (unterbrechend): Entschuldigen Sie, Herr Kenesei, ich will nicht unhöflich sein, ich wollte Sie nur informieren, dass ich in einer Minute und 20 Sekunden die Rede unterbreche. Nachher geht es weiter.

 

GR Günter Kenesei (fortsetzend): Na, da werden wir dann glatt Schluss machen!

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer (unterbrechend): Ich bitte darum.

 

GR Günter Kenesei (fortsetzend): Weisheit letzter Schluss, um hier zum Schluss zu kommen, ist, dass es im Ausschuss einen Abänderungsantrag gegeben hat, was - das ist jetzt das Nette an der Sache - jeder nachlesen kann, mit der Begründung: "Die fehlende Infrastruktur in diesem Bereich macht es nicht möglich, dieses Gebiet einer Bebauung zuzuführen." - Zur großen Freude meinerseits ist dieses ganze Gebiet, nämlich die Erweiterungsfläche Atzgersdorfer Friedhof und die zu bebauende Fläche, die im Grünraumplan und im Stadtentwicklungsplan als freizuhaltend ausgewiesen ist, von der Flächenwidmung dieses Plandokuments ausgenommen.

 

Resümee: Offensichtlich bedarf es hartnäckiger Oppositionsarbeit, offensichtlich bedarf es einer Klage, die man - mit Freude - geführt hat, und offensichtlich bedarf es auch eines Stadtrats - und da ein großes Lob an StR Schicker -, der etwas von Planung, von Stadtplanung versteht, der selbst eine Ahnung hat und nicht auf die schönen Wort eines Beamten hereingefallen ist, sondern hier für klare Verhältnisse gesorgt hat.

 

In diesem Sinne bedanke ich mich für den Abänderungsantrag. Wir werden dieser Flächenwidmung mit Freude zustimmen. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 

Der Herr Berichterstatter hat auf das Schlusswort verzichtet.

 

Die Verhandlung über die Postnummer 53 werden wir nachher fortsetzen. - Ich kann nur konsequent bei 16 Uhr bleiben, im Hinblick darauf, ob es geht oder nicht.

 

Wir kommen nun zu dem Verlangen nach einer dringlichen Anfrage (PrZ 190/MDGF/01) von Frau GR Dr Pilz und den anderen Gemeinderäten der GRÜNEN, gerichtet an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheits- und Spitalswesen. Es

 

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