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Gemeinderat, 3. Sitzung vom 25.6.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 43 von 127

 

Minister in den diversen Bundesregierungen in Verhandlungen mit der Stadt Wien nicht lösen konnten, ist beigelegt worden. Die Finanzierung der österreichischen Gemeinden in Bezug auf den Wegfall der Getränkesteuer und Anzeigen- und Ankündigungsabgabe wurde sehr wohl auf eine neue Grundlage gestellt. Die Wohnbauförderungsmittel des Bundes werden den Ländern weiterhin in alter Höhe überwiesen. Daher kann man sagen, die Länder sind vom Bund und vom Finanzminister einer Sanierung zugeführt und finanziell gutgestellt worden.

 

Des Weiteren, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich mir zwei, drei Themen herausgreifen, die, wie ich glaube, von Interesse sind. Ich möchte zuerst darauf hinweisen, dass es im vorigen Jahr einen drastischen Rückgang im Wohnungsneubau gegeben hat. Die Zahl der Baubewilligungen ist um 35 Prozent auf 5 170 Einheiten und die Fertigstellungen sind um 9 Prozent auf 11 750 gesunken. Dieser Rückgang - das möchte ich feststellen - muss kein Nachteil sein. Wir sind nicht betrübt über diese Entwicklung, wenn, meine Damen und Herren, die Umschichtung dieser Mittel in einer Art und Weise erfolgt, dass sie dem Zweck des Wohnbaus und des Wohnens weiterhin zugeführt werden. Unserer Meinung nach ist der wesentlichste Punkt der, dass im Rahmen der Sanierung des Altbaubereichs diese Mittel wieder verwendet werden und dass vor allem und verstärkt erreicht wird, dass der private Einzelhausbesitz dazu gebracht werden kann, die Sanierung vorzunehmen.

 

Im Finanzausgleich - ich habe das schon gesagt - hat der Finanzminister die entscheidenden Schritte gesetzt und die Bundesländer abgesichert durch die Erhaltung der Wohnbauförderung und durch die - was ganz wichtig ist - Ausweitung der Zweckbindung. Auch das ist ein Punkt, den vorhergehende Minister sozialdemokratischer Farbe nicht zusammengebracht haben. Der freiheitliche Finanzminister hat das durchgesetzt und die Bundesländer sind ein Nutznießer dieser Entwicklung.

 

Wir haben in Wien - wie man weiß - reichlich Bundeswohnbauförderungsmittel angehäuft, einerseits aus dem Rückfluss vorzeitiger Darlehen und Darlehensrückzahlungen beziehungsweise andererseits durch die Umstellung auf Maastricht-gerechte neue Förderungen, das heißt, dadurch, dass die Einmalförderungen weggefallen sind und auf Darlehen umgestellt wurden.

 

Der freiheitliche Wunsch, meine Damen und Herren, ist es, eine verstärkte Sanierung im privaten Hausbesitz, im Einzelhausbesitz, zu erreichen. Dazu brauchen wir neben der Landesförderung natürlich noch andere Maßnahmen. Eine Ankurbelung der Bauwirtschaft wäre auf diesem Wege erreichbar und wünschenswert und würde natürlich auch die von der Gewerkschaft so dringend gewünschten Beschäftigungseffekte zur Folge haben. Wir haben im November 1997 einen Antrag im Gemeinderat eingebracht, einen Antrag hinsichtlich Maßnahmen steuerlicher Art, wo der zuständige StR Faymann aufgefordert wurde, sich mit dem Finanzminister in Verhandlungen zu begeben, um eine Reihe von Dingen durchzusetzen. Wir haben damals vorgeschlagen und antragsmäßig vorgebracht, die Verkürzung der Afa-Fristen für Gebäude im nichtbetrieblichen Bereich, also im Privathausbereich, auf 25 Jahre herabzusetzen, wodurch die Afa auf 4 Prozent steigen würde, und eben nicht nur für den Neubau, sondern für Zu- und Umbauten bei Wohnraumschaffung, des Weiteren als Alternative dazu eine 2-prozentige Investitionsprämie auf 10 Jahre und die Einführung des Luxemburger Modells der steuerlichen Begünstigung von Wohnraumschaffungsarbeiten durch Professionisten. Wir hätten uns vorstellen können, dass eine Senkung der Mehrwertsteuer auf die Hälfte in diesem Bereich sowie eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes für sämtliche von Professionisten durchgeführte Energiesparmaßnahmen denkbar sei.

 

Man kann feststellen, dass ähnliche Vorschläge auch von anderer Seite, zum Beispiel von der Kammer, gemacht wurden. Im Parlament haben wir übrigens ein Jahr davor auch einen diesbezüglichen Antrag zum Luxemburger Modell eingebracht.

 

Eine WIFO-Studie hat dann ebenfalls voll bestätigt, dass hier ein dringender Bedarf bestünde und dass dadurch eine Ankurbelung der Beschäftigung gegeben wäre. In diesem Fall hat Frau Dr Cerny in der WIFO-Studie vorgeschlagen, eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf die Hälfte in einem Zeitraum von drei Jahren einzuführen, wodurch, wie sie glaubt, erreichbar wäre, dass österreichweit 11 000 Arbeitsplätze zu schaffen seien und die Zahl der Arbeitslosen entsprechend zu verringern sei.

 

Noch ein interessanter Punkt, den auch Herr Driemer angesprochen hat: Gerade das Luxemburger Modell, aber auch die Förderung von Umweltschutzarbeiten, wäre ein Punkt, wodurch die Schattenwirtschaft, die Schwarzarbeit, bekämpft werden könnte. Ich würde daher vorschlagen und wäre sehr froh, wenn wir gemeinsam dazu kommen könnten, mit dem Finanzminister nunmehr wirklich in Verhandlungen zu diesen Punkten einzutreten, um zu erreichen, im Rahmen der kommenden Steuerreform solchen Dingen zum Durchbruch zu verhelfen, dies umso mehr, als es natürlich vor allem das Interesse Wiens sein muss, diesen Althausbestand mit Hilfe steuerlicher Maßnahmen zu sanieren, weil andere Bundesländer naturgemäß nicht in diesem großen Ausmaß mit Altbauten gesegnet sind wie wir.

 

Neben der Ankurbelung für Wirtschaft und Beschäftigung wäre es auch keine unzumutbare Belastung für den Bund. Es wäre auch nicht eine sofort wirksame unmittelbare, da die Mehrwertsteuerrückvergütung erst nach Leistungserbringung erfolgen könnte. Aber - wie gesagt - Haupteffekt wäre die Ankurbelung der Wirtschaft als solche.

 

Das WIFO, das Wirtschaftsforschungsinstitut,

 

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