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Gemeinderat, 54. Sitzung vom 14.12.2000, Sitzungsbericht  -  Seite 3 von 24

 

Kunz, betreffend Kostenbeiträge für die "Betreuung zu Hause – Sozial- und Pflegedienste", wird dem GRA für Gesundheits- und Spitalswesen zugewiesen.

 

(PrZ 3589/GAt/00) Der Antrag der GR Elena Alessandra Kunz, betreffend Bewohnerinnencafés und Bewohnercafés in städtischen Pflegeheimen, wird dem GRA für Gesundheits- und Spitalswesen zugewiesen.

 

(PrZ 3590/GAt/00) Der Antrag der GR Elena Alessandra Kunz, betreffend Weichmacher in medizinischen Artikeln, wird dem GRA für Gesundheits- und Spitalswesen zugewiesen.

 

(PrZ 3591/GAt/00) Der Antrag der GR Madeleine Reiser, betreffend Anerkennung der Neuvermessung im Heinz-Nittel-Hof, Wien 21, durch die MA 40, wird dem GRA für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung zugewiesen.

 

(PrZ 3604/GAt/00) Der Antrag der GRe Karl Ramharter, Rudolf Stark, Johann Römer und Josef Wagner, betreffend öffentliche Verkehrsanbindung an die Wiener Messe, wird dem GRA für Finanzen und Wirtschaftspolitik zugewiesen.

 

(PrZ 3605/GAt/00) Der Antrag der GRe Brigitte Schwarz-Klement, Johann Römer und Heinz Christian Strache, betreffend Reform der Dienstanweisung, wird dem GRA für Jugend, Soziales, Information und Sport zugewiesen.

 

(PrZ 3606/GAt/00) Der Antrag der GRe Mag Heidemarie Unterreiner, Susanne Kovacic, Gert Wolfram und Frigga Wicke, betreffend Einberufung einer Enquete zur bestmöglichen Nutzung des "Theaters an der Wien", wird dem GRA für Kultur zugewiesen.

 

(PrZ 3607/GAt/00) Der Antrag der GRe Brigitte Schwarz-Klement, Johann Römer, Heinz Christian Strache und Mag Helmut Kowarik, betreffend barrierefreier Zugang zu Arztpraxen, wird dem GRA für Gesundheits- und Spitalswesen zugewiesen.

 

(PrZ 3613/GAt/00) Der Antrag der GR Mag Alexandra Bolena, betreffend Geschäftsstraßenwettbewerb, wird dem GRA für Finanzen und Wirtschaftspolitik zugewiesen.

 

Von der Bezirksvertretung Donaustadt wurde gemäß § 104 der Wiener Stadtverfassung ein Antrag, betreffend Begleichung der Kosten für Reinigungstage an den Wiener Pflichtschulen aus dem Zentralbudget, eingebracht und an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Jugend, Soziales, Information und Sport zugewiesen.

 

Der Antrag des Stadtsenats, PrZ 204/00-GFW, P 237, wird von der Tagesordnung abgesetzt.

 

5. Folgende Anträge des Stadtsenats werden gemäß § 26 der Wiener Stadtverfassung ohne Verhandlung angenommen, wobei Vorsitzende GR Mag Heidemarie Unterreiner feststellt, dass die im Sinne des § 25 der Wiener Stadtverfassung erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderats gegeben ist:

 

(PrZ 206/00-GIF, P 2) Der Magistrat der Stadt Wien, vertreten durch die MA 2, wird ermächtigt, mit der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - Landesgruppe Wien, eine Vereinbarung be­treffend die Führung eines Betriebskindergartens gemäß dem vorgelegten Entwurf abzuschließen.

 

(PrZ 194/00-GIF, P 4) Die Subvention an den Verein "Sunwork Bildungsalternativen für Mädchen und Frauen" in der Höhe von 505 000 ATS, das sind 36 700 EURO, wird geneh­migt. Die Bedeckung ist im Voran­schlag 2001 auf Haus­halts­stelle 1/4692/757 gegeben.

 

(PrZ 198/00-GIF, P 8) Die Subvention an den Verein "Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen und Mäd­chen" in der Höhe von 550 000 ATS, das sind 39 970,06 EURO, wird geneh­migt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2001 auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben.

 

(PrZ 199/00-GIF, P 9) Die Subvention an den Verein "Tamar - Beratungsstelle für mißhandelte und sexuell mißbrauchte Frauen und Mädchen" in der Höhe von 898 000 ATS, das sind 65 260 EURO, wird geneh­migt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2001 auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben.

 

(PrZ 200/00-GIF, P 10) Die Subvention für das Jahr 2001 an den Verein "abzwien Verein zur Förderung von Arbeit, Bildung und Zukunft von Frauen" in der Höhe von 993 000 ATS, das sind 72 165 EURO, wird geneh­migt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2001 auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben.

 

(PrZ 202/00-GIF, P 12) Die Subvention an den Verein "Österreichische Gesellschaft für Familienpla­nung", Beratungsstelle "First Love", in der Höhe von 450 000 ATS, das sind 32 702,78 EURO, wird ge­neh­migt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2001 auf Haus­haltsstelle 1/4692/757 gegeben.

 

(PrZ 227/00-GIF, P 13) Die Subvention für das Jahr 2001 an den Verein "Frauen gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen" in der Höhe von 862 000 ATS, das sind 62 644 EURO, wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2001 auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben.

 

(PrZ 228/00-GIF, P 14) Die Subvention für das Jahr 2001 an den Verein Männerberatung in der Höhe von 286 000 ATS, das sind 20 784,43 EURO, wird geneh­migt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2001 auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben.

 

(PrZ 229/00-GIF, P 15) Die Subvention für das Jahr 2001 an den Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser in der Höhe von 350 000 ATS, das sind 25 435,49 EURO, wird ge­neh­migt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2001 auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben.

 

(PrZ 234/00-GIF, P 20) Die Subvention für das Jahr 2001 an den Verein "Frauen beraten Frauen" in der Höhe von 1 010 000 ATS, das sind 73 399,60 EURO, wird ge­neh­migt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2001 auf Haus­haltsstelle 1/4692/757 gegeben.

 

(PrZ 235/00-GIF, P 21) Die Subvention für das Jahr 2001 an den Verein "NINLIL - Verein wider die sexuelle Ge­walt gegen Frauen, die als geistig oder mehr­fach behindert klassi­fiziert werden" in der Höhe von 661 000 ATS, das sind 48 037 EURO, wird geneh­migt. Die Be­deckung ist im Voranschlag 2001 auf Haushalts­stelle 1/4692/757 gegeben.

 

(PrZ 236/00-GIF, P 22) Die Subvention für das Jahr 2001 an den Verein "Hebammenzentrum - Verein freier He­bammen" in der Höhe von 250 000 ATS, das sind 18 168,21 EURO, wird geneh­migt. Die Bedeckung ist im Vor­anschlag 2001 auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben.

 


 

 

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