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Sitzung
Aktenzahl
LG - 03255-2008/0001
(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff
Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (26. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (33. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (29. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), das Wiener Personalvertretungsgesetz (14. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz), das Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 (4. Novelle zum Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998) und das Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995 (10. Novelle zum Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995) geändert werden (LGBl 20/2009), Beilage 20/2008 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung)
Beschreibung
Einführung von flexibleren Arbeitszeitmodellen, Ermöglichung eines Freizeitausgleiches auch für Sonn-, Feiertags- und Nachtüberstunden, Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für die Telearbeit, Senkung der Mindestdauer für die Inanspruchnahme einer Teilzeitbeschäftigung, Schaffung eines Zuschlages für die Zeit einer zusätzlichen Dienstleistung von Teilzeitbeschäftigten, durch die die volle Arbeitszeit nicht überschritten wird; Normierung des Urlaubsanspruchs in Stunden, Anhebung des Urlaubsausmaßes für ältere Bedienstete, Ausdehnung der Verfallsfrist, Reform des Zusatzurlaubes bei besonderer Gefährdung der Gesundheit und Anpassung der urlaubsrechtlichen Bestimmungen an die Anforderungen des Gemeinschaftsrechts, Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Nichtanrechnung der Zeit des Pflegebedarfes auf das Urlaubsausmaß, Beseitigung der Einschränkung, dass das Freijahr grundsätzlich mit einem 1. Jänner oder 1. Juli beginnen muss, Schaffung einer neuen Form des "Freijahres" mit kürzerer Rahmenzeit; Umsetzung der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung sowie die Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben im Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 unter Beachtung der einschlägigen Judikatur des Europäischen Gerichtshofes; Normierung einer Meldepflicht für Bedienstete, die einen Bescheid nach § 14 Abs. 1 oder 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes besitzen
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Sandra Frauenberger (SPÖ) als amtsf StRin und Berichterstatterin | – | |
| Johann Herzog (FPÖ) als StR und Redner | – | |
| Ing. Christian Meidlinger (SPÖ) als LABG und Redner | – | |
| Ingrid Puller (GRÜNE) als LABG und Rednerin | – | |
| Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) als LABG und Redner | – |
Erledigung: nach Debatte angenommen
Kommentar:dafür: SPÖ, ÖVP; dagegen: FPÖ, GRÜNE
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Arbeitszeit Europäische Union Personalvertretung Telearbeit Dienstrecht/Dienstordnung Bedienstetenschutz
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