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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
1083101-2026-GBI
(Antrag Stadtsenat)
Betreff
1) Der Inhalt der vorgelegten Förderrichtlinie "Förderung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen bis zum Beginn der Schulpflicht in heilpädagogischen Gruppen" sowie die dargelegte Vorgehensweise werden genehmigt und die MA 10 wird ermächtigt, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an der Förderrichtlinie vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind. 2) Der Magistrat, vertreten durch die MA 10, wird ermächtigt, das Förderprogramm "Förderung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen bis zum Beginn der Schulpflicht in heilpädagogischen Gruppen" gemäß der Förderrichtlinie "Förderung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen bis zum Beginn der Schulpflicht in heilpädagogischen Gruppen" mit einem Rahmenbetrag von maximal 7,751.000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von 849.000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2401/757 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 10 im Rahmen des Globalbudgets in den kommenden Voranschlägen Vorsorge zu treffen (Postnummer 1)
Erledigung: angenommen
- Sitzungsprotokoll:- Protokoll liegt noch nicht vor
Schlagworte:
Behinderte Menschen Integration von Menschen mit Behinderung Kinderbetreuung Förderung - Subvention Magistratsabteilung 10 - Kindergärten (ab 1.12.2019, davor Wiener Kindergärten)
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