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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
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Betreff
Das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz - WLBG regelt unter anderem die Errichtung und den Betrieb samt Ausstattungsauflagen von Bestattungsanlagen, insbesondere auch von Friedhöfen. Auch grundsätzliche Bestimmungen und Hygienevorschriften sowie die Pflicht zur Erstellung einer Bestattungsanlagenordnung als Hausordnung werden normiert. Letztere gebietet unter anderem, dass das Verhalten während des Aufenthaltes auf den Friedhöfen dem Ernst, der Würde und der Widmung eines Friedhofes zu entsprechen hat. Anfang Juni präsentierten nun die Verantwortlichen der städtischen Wiener Friedhöfe (im Beisein von Amtsführender Stadträtin Mag. Ulli Sima) medienwirksam neu aufgestellte Fitnessgeräte am Meidlinger Friedhof - offenbar mit der Intention, die Wiener Friedhöfe sukzessive zu multifunktionalen Aufenthaltswelten umzugestalten. Eine Maßnahme, die jedoch nicht zu befürworten ist, ist doch zu befürchten, dass sie dem zitierten 'Ernst, der Würde und der Widmung eines Friedhofes' keinesfalls gerecht wird. Es ist daher zwecks Klarstellung geboten, die Aufstellung von deutlich widmungsfremden Installationen wie Fitnessgeräten und Ähnlichem auch landesgesetzlich zu verbieten. Werden Sie vor diesem Hintergrund als zuständiges Mitglied der Wiener Landesregierung einen Gesetzesentwurf (eine Novelle des WLBG) erarbeiten lassen und dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorlegen, welcher eine solche Klarstellung beinhaltet?
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Lorenz Mayer (ÖVP) als LABG und Fragesteller | – | – |
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Friedhof Sport
Folgevorgänge
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