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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
4006
(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff
Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Fortzahlung der Dienstbezüge an Bedienstete der Gemeinde Wien während freiwilliger Waffenübungen geändert wird (LGBl 5/1978), Beilage 22/1977 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)
Beschreibung
Auf Grund des Gesetzes LGBl. für Wien Nr. 24/1977 haben die Bediensteten der Gemeinde Wien während freiwilliger Waffenübungen Anspruch auf Fortzahlung der Dienstbezüge, soweit diese Dienstbezüge pro Tag 3,8 v.H. des Gehaltes eines Beamten der Gemeinde Wien, welcher in die Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V eingereiht ist, nicht übersteigen. Entsprechendes hat für die Bundesbediensteten und die Landeslehrer auf Grund des Bundesgesetzes über Ansprüche aus der Ableistung freiwilliger Waffenübungen gegolten. Durch eine Novelle zu diesem Bundesgesetz, BGBl. Nr. 386/1977, wurde mit Wirksamkeit vom 1. August 1977 die Obergrenze für die Fortzahlung der Dienstbezüge der Bundesbediensteten und Landeslehrer auf 6,5 v.H. des Gehaltes der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2, erhöht. Um die Bediensteten der Gemeinde Wien bei der Ableistung freiwilliger Waffenübungen nicht schlechter zu stellen, soll die im § 2 Abs. 4 des Wiener Landesgesetzes vorgesehene Obergrenze mit demselben Hundertsatz festgesetzt werden. Weiters soll im § 2 Abs. 1 der Hinweis auf Bestimmungen des Wehrgesetzes an die durch die Wehrgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 385, erfolgten Änderungen angepasst werden. Die Novelle soll wie das Stammgesetz mit 5. August 1977 in Kraft treten. Gemäß § 23 des Bundesgesetzes über Ansprüche aus der Ableistung freiwilliger Waffenübungen hat der Bund den Ländern und Gemeinden die ihnen aus der Fortzahlung der Dienstbezüge während der Dauer der Waffenübungen entstandenen Kosten zu ersetzen, soweit die fortgezahlten Dienstbezüge pro Tag 6,5 v.H. des Gehaltes eines Bundesbeamten der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V nicht übersteigen. Durch die vorgesehene Regelung werden daher der Gemeinde Wien keine Mehrkosten erwachsen
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Kurt Heller (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter | – |
Erledigung: einstimmig angenommen
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Öffentlicher Dienst Waffe Besoldung Bundesregierung
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