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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates

Sitzung

38. Sitzung des Landtages vom 24.10.1977

Aktenzahl

3403

(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))

Betreff

Entwurf eines Gesetzes betreffend die Änderung des Wiener Krankenanstaltengesetzes (LGBl 32/1977), Beilage 20/1977 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)

Beschreibung

Nach dem bisherigen Wortlaut des § 32 Abs. 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes sind für Begleitpersonen - die Fälle der Aufnahme von Säuglingen ausgenommen - die Pflegegebühren jener Gebührenklasse zu entrichten, in welche der Pflegling aufgenommen wurde. Diese Regelung führte in der Praxis zu Schwierigkeiten und ist auch nicht zu rechtfertigen, zumal der Aufwand der Krankenanstalt für eine Begleitperson wesentlich geringer ist als der Aufwand für einen Pflegling. Durch die Änderung soll es möglich sein, für Begleitpersonen von Pfleglingen eine niedrigere Gebührenklasse zu verlangen. Diese Begünstigung gilt nicht nur für öffentliche, sondern auch für private Krankenanstalten und ist durch die dieser Bestimmung zugrundeliegende Bundesgrundsatzbestimmung im § 27 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1956, BGBl. Nr. 1/1957, in der derzeit geltenden Fassung auch rechtlich zulässig

Beteiligte

PersonWörtliches ProtokollVideo
ao. Univ.-Prof. Dr. Alois Stacher (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter
Dr. Marilies Flemming (ÖVP) als LABG und Rednerin
Erik Hanke (SPÖ) als LABG und Redner
  • Erledigung: nach Debatte einstimmig angenommen

  • Sitzungsprotokoll:
  • Wörtliches Protokoll:
  • Schlagworte:GebührenKrankenanstalt

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