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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates

Sitzung

37. Sitzung des Landtages vom 26.09.1977

Aktenzahl

3019

(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))

Betreff

Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Unfallfürsorgegesetz 1967 geändert wird (2. Novelle zum Unfallfürsorgegesetz 1967) (LGBl 33/1977), Beilage 15/1977 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)

Beschreibung

Gemäß § 3 Z. 2 des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes (B-KUVG), BGBl. Nr. 200/1967, sind Beamte von der Unfallversicherung nach diesem Bundesgesetz ausgenommen, wenn ihnen bei einem Dienstunfall oder einer Berufskrankheit Anspruch auf Leistungen zusteht, die den Leistungen nach dem B-KUVG mindestens gleichwertig sind. Das Unfallfürsorgegesetz 1967, LGBl. für Wien Nr. 8/1969, das die Ansprüche der Beamten der Gemeinde Wien auf Leistungen aus Anlass eines Dienstunfalles oder einer Berufskrankheit gegenüber ihrem Dienstgeber regelt, lehnt sich daher sehr eng an das B-KUVG an. Die 6. Novelle zum B-KUVG, BGBl. Nr. 707/1976, brachte einige Verbesserungen auf dem Gebiet der Unfallversicherung, die auch für den Anwendungsbereich des Unfallfürsorgegesetzes 1967 übernommen werden sollen. Es handelt sich hiebei vor allem um die Ausdehnung des Begriffes der Dienstunfälle und der Berufskrankheiten sowie um die gesetzliche Verankerung der beruflichen und der sozialen Maßnahmen der Rehabilitation im Rahmen der Unfallversicherung. Weiters soll das Unfallfürsorgegesetz 1967 in Anpassung an die seit der letzten Novelle eingetretene Weiterentwicklung auf dem Gebiet des übrigen Dienstrechtes sowie aus praktischen Erwägungen in einigen Punkten abgeändert werden

Beteiligte

PersonWörtliches ProtokollVideo
Kurt Heller (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter
  • Erledigung: einstimmig angenommen

  • Sitzungsprotokoll:
  • Wörtliches Protokoll:
  • Schlagworte:Öffentlicher DienstDienstrecht/Dienstordnung

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