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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
1406
(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff
Entwurf des Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1966 geändert wird (3. Novelle zur Dienstordnung 1966) (LGBl 23/1977), Beilage 10/1977 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)
Beschreibung
Durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 390/1976 wurden für den Bereich der Privatwirtschaft das Urlaubsrecht vereinheitlicht und der Anspruch des Arbeitnehmers auf Pflegefreistellung normiert. Außerdem brachte das Gesetz verschiedene Verbesserungen auf dem Gebiet des Urlaubsrechtes wie die Erhöhung des Mindesturlaubes auf vier Wochen, günstigere Bestimmungen über das Erreichen des fünfwöchigen Erholungsurlaubes und Verbesserungen bei Erkrankung während eines Auslandsaufenthaltes. Das Bundesgesetz BGBl. Nr. 390/1976 ist auf die Bediensteten der Gebietskörperschaften nicht anzuwenden. Durch die 3. Novelle zur Dienstordnung 1966 sollen nunmehr auch für die Beamten der Gemeinde Wien der Mindesturlaub von vier Wochen und die Pflegefreistellung eingeführt werden. Weiters soll es künftig bei Erkrankungen während des Erholungsurlaubes unerheblich sein, ob sich der Beamte im Inland oder im Ausland aufhält. Hingegen ist eine Änderung der Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch von fünf Wochen nicht beabsichtigt, da die schon bisher für die Beamten der Gemeinde Wien geltende Regelung günstiger ist als das Bundesgesetz BGBl. Nr. 390/1976. Schließlich soll die Novellierung der Urlaubsbestimmungen zum Anlass genommen werden, verschiedene Praktiken, die sich im Laufe der Zeit auf diesem Rechtsgebiet herausgebildet haben, gesetzlich zu verankern
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Kurt Heller (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter | – | |
| Rudolf Pöder (SPÖ) als LABG und Redner | – |
Erledigung: nach Debatte einstimmig angenommen
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Öffentlicher Dienst Dienstrecht/Dienstordnung
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