Detailansicht
Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
1198
(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff
Entwurf des Gesetzes über die Fortzahlung der Dienstbezüge an Bedienstete der Gemeinde Wien während freiwilliger Waffenübungen (LGBl 24/1977), Beilage 9/1977 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)
Beschreibung
Auf Grund des Bundesgesetzes über Ansprüche aus der Ableistung freiwilliger Waffenübungen, BGBl. Nr. 311/1960, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 272/1971 und 414/1974 haben die Bundesbediensteten, die Landeslehrer und diejenigen Vertragsbediensteten der Länder und Gemeinden, die keine behördlichen Aufgaben zu besorgen haben, während der Ableistung freiwilliger Waffenübungen (§ 28 Abs. 9 und § 52 des Wehrgesetzes) Anspruch auf Fortzahlung der Dienstbezüge, soweit diese Dienstbezüge pro Tag 3,8 v.H. des Gehaltes eines Bundesbeamten der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V nicht übersteigen. Die Regelung der Weiterzahlung der Dienstbezüge während freiwilliger Waffenübungen an die Beamten und die in der Hoheitsverwaltung tätigen Vertragsbediensteten der Länder und Gemeinden wurde den Dienstrechtsvorschriften der Länder überlassen. Soweit die Länder keine eigenen Dienstrechtsvorschriften über die Fortzahlung der Dienstbezüge erlassen, haben diese Bediensteten auf Grund wehrrechtlicher Bestimmungen Anspruch auf eine Entschädigung gegenüber dem Bund. Entsprechend dem Bundesgesetz über Ansprüche aus der Ableistung freiwilliger Waffenübungen soll die Fortzahlung der Dienstbezüge nur insoweit erfolgen, als die Dienstbezüge pro Tag 3,8 v.H. des Gehaltes eines Beamten der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V nicht übersteigen
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Kurt Heller (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter | – | |
| Roman Köchl (ÖVP) als LABG und Redner | – |
Erledigung: nach Debatte einstimmig angenommen
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Öffentlicher Dienst Besoldung Bundesregierung
Kontakt
Sollten Sie mit uns in Kontakt treten wollen, bitten wir Sie das nachfolgende Formular zu benutzen: