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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
Betreff
Gemäß der 15a-B-VG-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens hat Wien eine erhöhte Mittelzuwendung in Relation zur Bevölkerungszahl und auf Kosten des Landes Niederösterreich erhalten. Niederösterreich hat auf eine beträchtliche Mittelzuwendung verzichtet und auch im einen oder anderen Punkt zu Gunsten Wiens nachgegeben, damit Gastpatienten aus Niederösterreich in Wien behandelt werden können. Der genaue Budgetpfad ist dem Finanzausgleich zu entnehmen und die bis dato von Wien vorgelegten Zahlen zu Gastpatienten korrelieren nicht mit denen aus Niederösterreich. Die Vereinbarung sieht vor, dass Niederösterreich mit dem Verzicht auf Teile der zustehenden Dotierung an Wien Leistungen einkauft, die Wien auch zu erbringen hat. Artikel 40 der 15a-Vereinbarung sieht die Abgeltung von Gastpatienten vor: 'Für inländische Gastpatient:innen wird für die Dauer dieser Vereinbarung keine über die Abgeltung der Landesgesundheitsfonds hinausgehende Entschädigung bezahlt. Bilaterale Vereinbarungen bezüglich Gastpatient:innen sind möglich.' Der Vertrag wurde vom Landeshauptmann und dem Landtag ohne bilaterale Vereinbarungen unterfertigt und ist damit bindend einzuhalten. Was werden Sie bezüglich der Gastpatientendiskussion für eine zukünftige 15a-Vereinbarung im Finanzausgleich anstreben, um den Patienten aus Niederösterreich, die auf eine Behandlung in Wien angewiesen sind, Behandlungssicherheit zu gewährleisten?
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Angela Schütz, MA (FPÖ) als LABG und Fragestellerin |
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Finanzausgleich GastpatientIn Niederösterreich Vereinbarung gem Art 15a B-VG Gesundheitsversorgung
Auslösender Vorgang
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