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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
FSP-600369-2026-KVP/LM
(Mündliche Anfrage)
Betreff
Bürgerversammlungen gemäß § 104c Wiener Stadtverfassung sind ein wichtiges Instrument der Bürgerbeteiligung auf Bezirksebene. Leider kam es mitunter vor, dass auf Grund der rudimentären Bestimmungen über die Zulässigkeit bzw. inhaltlichen Zuständigkeiten sowie über die Verfahrensregeln die Einberufung einer von Bezirksoppositionsfraktionen verlangten Bürgerversammlung verweigert wurde oder auch im Falle einer Abhaltung das Procedere sehr 'eigenwillig' gestaltet wurde. Eine Reform im geschilderten Sinne einer ausführlicheren Präzisierung der einschlägigen Bestimmungen inklusive der Festlegung klarer Fristen für Einberufung und Abhaltung tut daher not. Dabei sollten zudem auch die Zulässigkeitsvoraussetzungen der zu behandelnden Themen tendenziell breit gefasst werden, um dem Bedürfnis der jeweiligen Bezirksbevölkerung nach Aussprache mit der Bezirksführung und den Fraktionsvertretern gerecht zu werden; auch soll es einem Minderheitsquorum von Bezirksvertretungsmitgliedern ermöglicht werden, die Abhaltung von Bürgerversammlungen für Teile eines Bezirkes verlangen zu können. Werden Sie als zuständiges Mitglied der Wiener Landesregierung einen Gesetzesentwurf erarbeiten lassen und dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorlegen, welcher eine derartige Reform der Bestimmungen über die Bürgerversammlung beinhaltet?
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Lorenz Mayer (ÖVP) als LABG und Fragesteller | – | – |
Erledigung: zurückgezogen
Kommentar:bereits am 28.4.2026 gestellt
Schlagworte:
Bezirk Bezirksvertretung BürgerInnenbeteiligung
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