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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates

Sitzung

14. Sitzung des Gemeinderates vom 19.05.2026zum Video (19.05.2026)

Aktenzahl

FSP-567873-2026-KFP/GM

(Mündliche Anfrage)

Betreff

In der Sitzung des Gemeinderates der Stadt Wien wurde am 24.9.2025 der Flächenwidmungsplan Nr. 8436 (Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Hietzinger Kai, Fleschgasse, Auhofstraße und St.-Veit-Gasse im 13. Bezirk, KatG Unter St. Veit) beschlossen. In den textlichen Bestimmungen zu PD 8436 unter BB3 wurde festgelegt: "Für die mit BB3 bezeichneten Grundflächen wird bestimmt: Die Errichtung von Wohnungen ist nicht zulässig." Auf dem Plan ist ausschließlich das bestehende Gebäude auf der Liegenschaft Hietzinger Kai 101-105 mit BB3 bezeichnet. Nun wurde in zahlreichen Medien berichtet, dass auf der Liegenschaft Hietzinger Kai 101-105, der ehemaligen Allianz-Zentrale, 300 Wohnungen errichtet werden sollen, der neue Eigentümer hätte laut Medien bereits bei der MA 37 um eine Baubewilligung angesucht. Können auf dem Grundstück der ehemaligen Allianz-Zentrale Wohnungen nach der derzeitigen Flächenwidmung tatsächlich errichtet werden?

Beteiligte

PersonWörtliches ProtokollVideo
Klemens Resch (FPÖ) als GR und Fragesteller
  • Kommentar:bereits am 27.4.2026 gestellt

  • Schlagworte:Bezirk 13Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, Aufhebung und NeufestsetzungWohnungsbauMagistratsabteilung 37 - Baupolizei

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