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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
303
(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung des Kindertagesheimwesens geändert wird (LGBl 16/1977), Beilage 1/1977 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)
Beschreibung
Die Zielsetzungen des Kindertagesheimes in der modernen Gesellschaft liegen insbesondere darin, dass die Anlagen der Kinder ihrer Entwicklungsstufe entsprechend gefördert werden. Daraus ergibt sich, dass die Erziehung durch das Kindertagesheim die Familienerziehung weitgehend unterstützt und ergänzt. Da aber Eltern und Kindertagesheim eine wirkungsvolle Förderung des Kindes nur dann erreichen, wenn sie die gegenseitigen Intentionen und Vorstellungen zumindest kennen, ist es eine vordringliche Aufgabe, ein besseres Zusammenwirken zwischen Eltern und Kindertagesheim zu ermöglichen. Die einschlägigen Gesetze der Bundesländer enthalten allerdings bisher keine Bestimmungen über die institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kindertagesheim. Im vorliegenden Entwurf soll nun erstmals der Versuch unternommen werden, Einrichtungen zur Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten und Kindertagesheim zu schaffen. Mit der Einrichtung der Elternabende soll den Erziehungsberechtigten die Möglichkeit eingeräumt werden, gemeinsam mit dem Fachpersonal des Kindertagesheimes Erziehungsfragen zu erörtern. Als Pflichteinrichtung ist für alle Kindertagesheime die Abhaltung von drei Elternabenden pro Arbeitsjahr vorgesehen. Außerdem wird im Entwurf die Möglichkeit geboten, dass auf Initiative der Erziehungsberechtigten weitere Elternabende durchgeführt werden, wodurch eine bessere Zusammenarbeit erreicht werden soll. Darüber hinaus können die Elternabende auch auf Gruppenebene abgehalten werden, was ein besseres Eingehen auf Gruppenprobleme ermöglicht. Falls an einem Kindertagesheim ein Elternverein besteht oder gebildet werden soll, zeigt dies von einem entsprechenden Engagement der Erziehungsberechtigten für ihre Kinder und das Kindertagesheim. Es ist daher vorgesehen, diesen Aktivitäten der Erziehungsberechtigten dadurch entgegenzukommen, dass die Organe solcher Elternvereine Vorschläge, Wünsche und Beschwerden namens des Vereines an den Träger der Betriebsbewilligung und das Fachpersonal herantragen können und diese Vorbringen entsprechend geprüft werden
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Gertrude Fröhlich-Sandner (SPÖ) als amtsf StRin und Berichterstatterin | – | |
| Dr. Marilies Flemming (ÖVP) als LABG und Rednerin | – | |
| Gertrude Stiehl (SPÖ) als LABG und Rednerin | – |
Erledigung: nach Debatte einstimmig angenommen
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Familie Kindergarten (elementarpädagogische Einrichtungen) - früher Kindertagesheim Kindergärtner*in (Elementarpädagog*in)
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