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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates

Sitzung

30. Sitzung des Landtages vom 17.12.1976

Aktenzahl

3879

(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))

Betreff

Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wasserversorgungsgesetz 1960 geändert wird (LGBl 7/1977), Beilage 18/1976 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)

Beschreibung

Die Instandhaltung von Abzweigleitungen war im bisherigen § 8 des Wasserversorgungsgesetzes 1960 in der Weise geregelt, dass für die Kosten der Instandhaltung von nicht von der Stadt Wien übernommenen Abzweigleitungen der Wasserabnehmer aufzukommen hatte. Dem Eigentümer einer Abzweigleitung, die sich in einem ordnungsmäßigen Zustand befindet, stand es jedoch frei, diese in das Eigentum der Stadt Wien abzutreten. Vom Zeitpunkt der Übernahme an trug die Stadt Wien die Instandhaltungskosten, es sei denn, dass das Gebrechen vom Wasserabnehmer verschuldet wurde. Bei nicht übernommenen Abzweigleitungen hatte der Wasserabnehmer auch die Kosten der Trennung zu tragen

Beteiligte

PersonWörtliches ProtokollVideo
Peter Schieder (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter
  • Erledigung: einstimmig angenommen

  • Sitzungsprotokoll:
  • Wörtliches Protokoll:
  • Schlagworte:Wasserversorgung

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