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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
2995
(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff
Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Blindenbeihilfengesetz 1969 geändert wird (LGBl 31/1976), Beilage 14/1976 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)
Beschreibung
Die Gleichstellung der Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland mit Österreichern bringt, da schon bisher gehandhabt, keine finanzielle Mehrbelastung. Der Personenkreis an Blinden und schwerst Sehbehinderten, der durch die Herabsetzung des Anfallsalters auf das 15. Lebensjahr neu erfasst wird, ergibt sich aus den jährlich abgehenden Wiener Besuchern des Bundesblindeninstitutes und der Sonderschule für Sehbehinderte, das sind bei drei Jahrgängen etwa 120 vornehmlich schwerst Sehbehinderte. Die Blindenbeihilfe beträgt für schwerst Sehbehinderte ab 1.1.1976 1.395 ATS. Daraus ergibt sich ein jährlicher Mehraufwand von 2,343.600 ATS
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| ao. Univ.-Prof. Dr. Alois Stacher (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter | – | |
| Eveline Andrlik (SPÖ) als LABG und Rednerin | – | |
| Gertrude Härtel (ÖVP) als LABG und Rednerin | – | |
| Otto Krenn (FPÖ) als LABG und Redner | – |
Erledigung: nach Debatte angenommen
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Blindenhilfe Blinde und sehbehinderte Menschen Staatsbürgerschaft
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