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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates

Sitzung

26. Sitzung des Landtages vom 30.06.1976

Aktenzahl

1762

(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))

Betreff

Entwurf des Gesetzes über die Betrauung von Personen mit der Funktion eines Forstschutzorgans (LGBl 23/1976), Beilage 9/1976 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)

Beschreibung

Am 1. Jänner 1976 ist das Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440, in Kraft getreten. In den §§ 110-112 dieses Gesetzes werden die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für Forstschutzorgane festgelegt, wobei gleichzeitig bestimmt wird, dass der Forstschutzdienst durch landesgesetzlich zu schaffende Organe wahrgenommen werden kann. Diese Form der Regelung war notwendig geworden, da zufolge der am 1. Jänner 1975 in Kraft getretenen B-VG-Novelle 1974, BGBl. Nr. 444, die Organisation der Verwaltung in den Ländern und somit auch des Forstschutzdienstes in die Kompetenz der Länder fällt. Der vorliegende Entwurf regelt daher unter Bedachtnahme auf die §§ 110 bis 112 des Forstgesetzes 1975 die Betrauung von Personen mit der Funktion eines Forstschutzorganes

Beteiligte

PersonWörtliches ProtokollVideo
Franz Peska (SPÖ) als LABG und Berichterstatter
  • Erledigung: angenommen

  • Sitzungsprotokoll:
  • Wörtliches Protokoll:
  • Schlagworte:ForstwirtschaftÖffentlicher DienstBeförderung im öffentlichen DienstBundesregierungNationalrat

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