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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
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Betreff
Der Bund, die Länder und die Gemeinden beabsichtigen den Abschluss einer Vereinbarung gemäß 15a Bundes-Verfassungsgesetz über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2025 (ÖStP 2025). Der ÖStP 2025 setzt die unionsrechtlichen Regeln über die Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten um und regelt die innerstaatliche Haushaltskoordinierung für die Sektoren Bund, Länder und Gemeinden. Hintergrund für den ÖStP 2025 ist die Verpflichtung Österreichs, übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden. Der ÖStP 2025 soll rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten und das neue Fiskalregelwerk der Europäischen Union (EU) innerstaatlich umsetzen. Welche Auswirkungen hat der Stabilitätspakt auf die Investitionsprogramme (Wohnbau, Infrastruktur, Klima, Gesundheit,...) in Wien?
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Barbara Novak, MA (SPÖ) als amtsf StRin und Beantworterin |
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Budgetpolitik Europäische Union Vereinbarung gem Art 15a B-VG
Auslösender Vorgang
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