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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates

Sitzung

24. Sitzung des Landtages vom 30.04.1976

Aktenzahl

1209

(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))

Betreff

Entwurf des Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien abgeändert wird (Bauordnungsnovelle 1976) (LGBl 18/1976), Beilage 3/1976 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen) Ausschuss-Abänderungsantrag

Beschreibung

Durch die fortschreitende technische Entwicklung und durch die fortschreitende Änderung der Gesellschaft und deren Anschauungen und Anforderungen erweist es sich als notwendig, auch die Bestimmungen der Bauordnung für Wien sowohl aus technischer Sicht als auch im Hinblick auf die Anforderungen an die Gebäude und auf deren Qualität einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. Diese Bestimmungen haben unter Berücksichtigung einiger Änderungen ihre Gültigkeit seit dem Jahre 1930 und haben seit damals in entscheidendem Maße die Anforderungen an das Bauen geformt, weiterentwickelt und in der Folge erhöht. Die technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung hat aber nunmehr einen solchen Stand erreicht, dass ihr die gültigen Bestimmungen der Bauordnung für Wien in vielen Fällen hindernd entgegenstehen bzw. die Bestimmungen der Bauordnung nicht alle auftretenden Probleme in zufriedenstellender und den modernen Anschauungen und Wirtschaftsverhältnissen entsprechender Weise lösen. So wird beispielsweise durch die Widmungsbestimmungen der Bauordnung für Wien nicht in erforderlichem Maße auf die wirtschaftlichen Notwendigkeiten, die modernen Anforderungen an die Wohnungen bzw. an die strukturellen Differenzierungen der verschiedenen Wohnformen sowie auf die Verkehrsentwicklung Bedacht genommen. Durch den internationalen Konkurrenzkampf, durch die Lage Wiens an der Donau und durch seine Lage in Europa überhaupt kommt der städtischen Ordnung und der wirtschaftlichen Ausnutzbarkeit des zur Verfügung stehenden Bodens besondere Bedeutung zu. Nach der österreichischen Verfassungsrechtslage wird das Recht der Flächenwidmung den Gemeinden zugesprochen, sodass die sich auf wirtschaftlichem Gebiet besonders auswirkenden Faktoren der Flächennutzung letztlich von den Gemeinden wahrzunehmen sind. Auf die Stadt Wien kommen daher in den nächsten Jahren bzw. Jahrzehnten besondere Aufgaben zu, die sich auf die gesamte wirtschaftliche Entwicklung Österreichs auswirken werden, sodass bereits jetzt dafür Vorsorge zu treffen ist, dass die bestehenden Gesetze der Erfüllung dieser Aufgaben gerecht werden können. Zu diesen vordringlichen Aufgaben der Stadt Wien gehört es daher, die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Widmung der Grundflächen, die im I. Abschnitt der Bauordnung für Wien enthalten sind, so zu gestalten, dass, den wirtschaftlichen Erfordernissen Rechnung tragend, die Grundaufteilung und Bodennutzung so erfolgen kann, dass sie volkswirtschaftlich den größtmöglichen Nutzen sowohl für Wien als auch für ganz Österreich erzielt. Es muss daher Vorsorge getroffen werden, dass sich volkswirtschaftlich kostspielige Aufwendungen für die Aufschließung bestimmter Grundflächen bzw. die Errichtung bestimmter Anlagen durch die angesiedelten Industrien auch tatsächlich voll auswirken und die Anlagen voll genutzt werden können, sodass keine wirtschaftlichen Kapazitäten brachliegen, wodurch volkswirtschaftlich ungünstige Rückwirkungen auf die Rentabilität der aufgewendeten Kosten erwüchsen. Auch ist durch die gesetzlichen Bestimmungen dafür Sorge zu tragen, dass die Allgemeinheit nicht durch Verpflichtungen und Kosten über Gebühr belastet wird, die auf Grund von Einzel- oder Gruppeninteressen zufolge eines Rechtsanspruches entstehen, und dass nicht von der Stadt Wien Mittel für Leistungen aufgebracht werden müssen, die volkswirtschaftlich anders eingesetzt einen weitaus höheren Erfolg und für die Allgemeinheit einen weitaus höheren Nutzen brächten

Beteiligte

PersonWörtliches ProtokollVideo
Kurt Heller (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter
Hans Brosch (SPÖ) als LABG und Redner
Erik Hanke (SPÖ) als LABG und Redner
Dr. Erwin Hirnschall (FPÖ) als LABG und Redner
Dr. Hannes Krasser (ÖVP) als LABG und Redner
Hans Karl Ludwig (SPÖ) als LABG und Redner
Dr. Peter Mayr (ÖVP) als LABG und Redner
Ing. Ernst Nedwed (SPÖ) als LABG und Redner
  • Erledigung: nach Debatte einstimmig angenommen

  • Sitzungsprotokoll:
  • Wörtliches Protokoll:
  • Schlagworte:BauordnungBetriebsansiedlungBodenpolitikFlächenwidmung

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