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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
3372
(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff
Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wasserversorgungsgesetz 1960 geändert wird (LGBl 5/1976), Beilage 13/1975 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)
Beschreibung
Die Versorgung der Stadt Wien mit einwandfreiem Trinkwasser erfordert große Investitionen wie den Bau der 3. Wasserleitung, die das Gebot des sparsamen Umganges mit Wasser einmal mehr betonen. Es muss daher Sorge getragen werden, dass das in beschränktem Ausmaß zur Verfügung stehende Wasser nicht durch Rohrgebrechen ungenützt versickert. Das hohe Alter vieler Innenanlagen begünstigt das Auftreten von Rohrgebrechen, die lange Zeit geübte Verlegung von Leitungen unter dem Kellerboden ermöglicht, dass Wasser oft monatelang unbemerkt ausfließt und in Extremfällen sogar durch Grundauswaschungen den Bestand des Hauses gefährdet. Der vorliegende Entwurf verpflichtet daher den Wasserabnehmer zur erhöhten Obsorge, um Wasserverluste möglichst gering zu halten. Diese Regelung, die im Effekt zur Schonung der Wasservorräte beitragen soll, steht im Widerspruch zum § 21 des geltenden Gesetzes, der eine Herabsetzung der Gebühren bei Rohrgebrechen vorsieht. Da bei pflichtgemäßer Obsorge nach den Bestimmungen des vorliegenden Entwurfes keine Wasserverluste von entscheidender Bedeutung entstehen können, erübrigt sich die Beibehaltung dieser Bestimmung
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Hans Mayr (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter | – | |
| Dr. Erwin Hirnschall (FPÖ) als LABG und Redner | – | |
| Josef Hoffmann (ÖVP) als LABG und Redner | – |
Erledigung: nach Debatte angenommen
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Wasserverbrauch Wasserversorgung
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