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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates

Sitzung

19. Sitzung des Landtages vom 21.11.1975

Aktenzahl

3372

(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))

Betreff

Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wasserversorgungsgesetz 1960 geändert wird (LGBl 5/1976), Beilage 13/1975 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)

Beschreibung

Die Versorgung der Stadt Wien mit einwandfreiem Trinkwasser erfordert große Investitionen wie den Bau der 3. Wasserleitung, die das Gebot des sparsamen Umganges mit Wasser einmal mehr betonen. Es muss daher Sorge getragen werden, dass das in beschränktem Ausmaß zur Verfügung stehende Wasser nicht durch Rohrgebrechen ungenützt versickert. Das hohe Alter vieler Innenanlagen begünstigt das Auftreten von Rohrgebrechen, die lange Zeit geübte Verlegung von Leitungen unter dem Kellerboden ermöglicht, dass Wasser oft monatelang unbemerkt ausfließt und in Extremfällen sogar durch Grundauswaschungen den Bestand des Hauses gefährdet. Der vorliegende Entwurf verpflichtet daher den Wasserabnehmer zur erhöhten Obsorge, um Wasserverluste möglichst gering zu halten. Diese Regelung, die im Effekt zur Schonung der Wasservorräte beitragen soll, steht im Widerspruch zum § 21 des geltenden Gesetzes, der eine Herabsetzung der Gebühren bei Rohrgebrechen vorsieht. Da bei pflichtgemäßer Obsorge nach den Bestimmungen des vorliegenden Entwurfes keine Wasserverluste von entscheidender Bedeutung entstehen können, erübrigt sich die Beibehaltung dieser Bestimmung

Beteiligte

PersonWörtliches ProtokollVideo
Hans Mayr (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter
Dr. Erwin Hirnschall (FPÖ) als LABG und Redner
Josef Hoffmann (ÖVP) als LABG und Redner
  • Erledigung: nach Debatte angenommen

  • Sitzungsprotokoll:
  • Wörtliches Protokoll:
  • Schlagworte:WasserverbrauchWasserversorgung

Folgevorgänge

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