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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
671
(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff
Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Schulzeit-Ausführungsgesetz geändert wird (LGBl 20/1975), Beilage 5/1975 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)
Beschreibung
Die Unterrichtszeit gehört zur äußeren Organisation der Schulen. Hinsichtlich der öffentlichen Pflichtschulen ist daher gemäß Artikel 14, Abs. 2, lit. b B-VG. die Gesetzgebung über die Grundsätze Bundessache und die Erlassung von Ausführungsgesetzen und die Vollziehung Landessache. Mit Gesetz vom 11. Juli 1974, BGBl. Nr. 468/1974 wurde das Schulzeitgesetz des Bundes novelliert. Gemäß Artikel II, Abs. 3 der Novelle sind die Ausführungsgesetze zu diesem Bundesgesetz innerhalb von 6 Monaten vom Tage der Kundmachung dieses Bundesgesetzes angerechnet, zu erlassen. Anlass zur Novellierung des Schulzeitgesetzes war die wiederholte Anregung, aus Anlass des Halbjahresabschlusses eine Winterferienwoche einzuführen. Der Wunsch wurde im Zusammenhang mit dem Schulunterrichtsgesetz; BGBl. Nr. l39/1974 vorgebracht, da dieses eine Semestereinteilung für sämtliche Schulen. vorsieht. Dem ebenfalls geäußerten Wunsch, eine derartige Ferienwoche nicht zu Lasten der Unterrichtszeit gehen zu lassen, kommt der vorliegende Entwurf' weitgehend nach, ebenso wie der Förderung der Berufsschullehrer nach einer den allgemeinbildenden Pflichtschulen angepassten Ferialregelung größtenteils Rechnung getragen wurde. Weiters soll der einem gesetzlich schulfreien Tag unmittelbar folgende Samstag schulfrei sein; der Samstag vor dem Palmsonntag wird in die Osterferien einbezogen
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Gertrude Fröhlich-Sandner (SPÖ) als amtsf StRin und Berichterstatterin | – |
Erledigung: einstimmig angenommen
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Lehrer/Lehrerin Schule
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