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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
244
(Antrag Stadtsenat)
Betreff
1. Punkt 1 der Richtlinien der Aktion zur Förderung der Wiener Privatbäder hat nunmehr zu lauten: "Antragsberechtigt sind private Unternehmen, die im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind und zum Zweck der Ausübung dieser Berechtigung in Wien gegen Entgelt allgemein zugängliche Schwimmbäder betreiben. Nicht im Rahmen dieser Aktion gefördert werden Gemeinschaftsbadeanlagen in/bei Wohnhausanlagen, Strandbäder sowie Bäder, die unmittelbar im Eigentum von Gebietskörperschaften stehen, dies auch dann, wenn sie von Beteiligungsgesellschaften usw. betrieben werden." 2. Der Antrag tritt mit 1.2.1979 in Kraft
Erledigung: angenommen
- Sitzungsprotokoll:
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