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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates

Sitzung

4. Sitzung des Gemeinderates vom 29.01.1979

Aktenzahl

4296/78

(Antrag Stadtsenat)

Betreff

Folgende auf Grund des § 98 WStV. getroffene Verfügung wird nachträglich genehmigt: Die Stadt Wien übernimmt für das vom Bundesministerium für Bauten und Technik, Wasserwirtschaftsfonds, der Entsorgungsbetriebe Simmering Ges. mbH & Co. KG zur teilweisen Finanzierung der Errichtung einer Schlammbehandlungsanlage zugesicherte Darlehen in der Höhe von 350,350.000 ATS samt Zinsen und Kosten die Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB

  • Erledigung: angenommen

  • Sitzungsprotokoll:
  • Schlagworte:Entsorgungsbetriebe Simmering GesmbH EBSUmwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (1987 Zusammenlegung von Wasserwirtschaftsfonds und Umweltfonds)Notkompetenz - nachträgliche Genehmigung (§ 92 u.§ 98 WStV)

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