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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
4296/78
(Antrag Stadtsenat)
Betreff
Folgende auf Grund des § 98 WStV. getroffene Verfügung wird nachträglich genehmigt: Die Stadt Wien übernimmt für das vom Bundesministerium für Bauten und Technik, Wasserwirtschaftsfonds, der Entsorgungsbetriebe Simmering Ges. mbH & Co. KG zur teilweisen Finanzierung der Errichtung einer Schlammbehandlungsanlage zugesicherte Darlehen in der Höhe von 350,350.000 ATS samt Zinsen und Kosten die Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB
Erledigung: angenommen
- Sitzungsprotokoll:
Schlagworte:
Entsorgungsbetriebe Simmering GesmbH EBS Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (1987 Zusammenlegung von Wasserwirtschaftsfonds und Umweltfonds) Notkompetenz - nachträgliche Genehmigung (§ 92 u.§ 98 WStV)
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