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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
4349/78
(Antrag Stadtsenat)
Betreff
Folgende auf Grund des § 98 WStV. getroffene Verfügung wird nachträglich genehmigt: 1. Der Kultur- und Sportvereinigung der Wiener Elektrizitätswerke wird zur Errichtung der Sportanlage in 2, südlich Wehlistraße, eine Subvention in der Höhe von 1,600.000 ATS gewährt, die zu Lasten der A.R. 111/41 bereitzustellen ist. Den Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Mittel hat der Subventionswerber bei der MA 51 bis zu einem von ihr bestimmten Termin vorzulegen. 2. Die Abweichungen gegenüber dem im Übereinkommen zwischen der Stadt Wien und der Kultur- und Sportvereinigung der Wiener Elektrizitätswerke vom 2.6.1977 vorgesehenen Arbeitsumfang werden auf Antrag des vorgenannten Vereins genehmigt
Erledigung: angenommen
- Sitzungsprotokoll:
Schlagworte:
Bezirk 02 Sportplatz/Sporthalle Sportverein Förderung - Subvention Sportförderung Notkompetenz - nachträgliche Genehmigung (§ 92 u.§ 98 WStV)
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