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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
4204
(Antrag Stadtsenat)
Betreff
Abschnitt I: 1. Den Bediensteten der Schemata II L/I VL gebührt eine Verwendungsgruppenzulage. Die Verwendungsgruppenzulage beträgt monatlich a) für Bedienstete der Verwendungsgruppe L 1 565 ATS; b) für Bedienstete der Verwendungsgruppen L 2 a 450 ATS; c) für Bedienstete der Verwendungsgruppen L 2 b 2 und L 2 b3 587 ATS; d) für Bedienstete der Verwendungsgruppe L 2 b 1 324 ATS; e) für Kindergärtnerinnen, Horterzieher, Sonderkindergärtnerinnen, Sonderhorterzieher, Leiter eines Kindertagesheims und Kindergarteninspektorinnen der Verwendungsgruppe L 3 in den Gehaltsstufen 1 bis 11 483 ATS, ab der Gehaltsstufe 12 624 ATS; f) für die anderen Bediensteten der Verwendungsgruppe L 3 166 ATS. 2. Teilbeschäftigten Bediensteten des Schemas I VL gebührt der ihrer Arbeitszeit (Lehrverpflichtung) entsprechende Teil der Verwendungsgruppenzulage. 3. Die Verwendungsgruppenzulage gilt als Bestandteil des Gehalts. Abschnitt II: 1. Der Abschnitt 1 tritt mit 1.1.1979 in Kraft. 2. Der Beschluß des Gemeinderats vom 15.12.1977, Pr.Z. 4413, tritt für die Zeit nach dem 31.12.1978 außer Kraft, Beilage 153/1978
Erledigung: angenommen
- Sitzungsprotokoll:
Schlagworte:
Kindergarten (elementarpädagogische Einrichtungen) - früher Kindertagesheim Öffentlicher Dienst Besoldung Kindergärtner*in (Elementarpädagog*in)
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