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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
4201
(Antrag Stadtsenat)
Betreff
1. Den Personen, deren Bezüge mit Kundmachung der 16. Novelle zur Besoldungsordnung 1967 ab 1.1.1979 erhöht werden, gebühren ab 1.1.1979 Vorschüsse im Ausmaß dieser Erhöhung. 2. Die Vorschüsse sind auf die mit Kundmachung der 16. Novelle zur Besoldungsordnung 1967 gebührenden erhöhten Bezüge anzurechnen. 3. Von den Vorschüssen sind die KFA-Beiträge und die Pensionsbeiträge im gleichen Prozentausmaß einzubehalten wie von den Bezugsteilen, zu denen die Vorschüsse gebühren. 4. Die gemäß Zl. 3 einbehaltenen Beiträge sind auf die mit Kundmachung der 16. Novelle zur Besoldungsordnung 1967 fällig werdenden KFA-Beiträge und Pensionsbeiträge anzurechnen
Erledigung: angenommen
- Sitzungsprotokoll:
Schlagworte:
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien KFA Öffentlicher Dienst Besoldung Dienstrecht/Dienstordnung
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