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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates

Sitzung

2. Sitzung des Gemeinderates vom 27.11.1978

Aktenzahl

3951

(Antrag Stadtsenat)

Betreff

Die Satzung der Zentralsparkasse der Gemeinde Wien ist in der Weise zu ändern, dass nach § 26 folgende Bestimmung neu eingefügt wird: "Ausgabe von Wertpapieren § 26a. (1) Die Zentralsparkasse ist zur Ausgabe von fundierten Teilschuldverschreibungen und Veranlagung des Erlöses nach den hiefür geltenden besonderen Rechtsvorschriften (Wertpapieremissionsgeschäft) berechtigt. (2) Die Sparkasse ist berechtigt, auch andere festverzinsliche Wertpapiere auszugeben (sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft)"

  • Erledigung: angenommen

  • Sitzungsprotokoll:
  • Schlagworte:Banken und Versicherungen

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