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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
3949
(Antrag Stadtsenat)
Betreff
1. a) Den im Wiener Gemeinderat vertretenen politischen Parteien wird für Neuanschaffungen und Adaptierung von Parteilokalen und deren Einrichtung sowie Büroausstattung für 1979 und 1980 ein jährlicher Gesamtrahmen von je 15,000.000 ATS zur Verfügung gestellt. Der Anteil der einzelnen Parteien bestimmt sich nach bisheriger Regelung. b) Die Auszahlung des auf die einzelnen Parteien entfallenden Anteils am Gesamtbetrag erfolgt jeweils zu Beginn des Jahres. Der Nachweis über die im jeweiligen Jahr erfolgte widmungsgemäße Verwendung der gewährten Mittel ist bis spätestens 31.3 des Folgejahres zu erbringen. c) Die Überprüfung, ob die angeführten Investitionen und Anschaffungen getätigt wurden, hat durch den Magistrat zu erfolgen. d) Allfällige von den Parteien im Rahmen ihres Anteils pro Jahr nicht ausgeschöpfte Mittel können mit Ausnahme der des Jahres 1980 innerhalb des folgenden Jahres für die erwähnten getätigten Investitionen und Anschaffungen verwendet werden. Ein bis Ende 1980 entstandener Überbezug ist rückzuerstatten oder auf künftige andere Förderungen der im Wiener Gemeinderat vertretenen Parteien anzurechnen. 2. In Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 17.3.1978, Pr.Z. 917, findet die in Punkt 1 getroffene Regelung auch für 1978 Anwendung. 3. Für den in der Höhe von 15,000.000 ATS festgesetzten jährlichen Förderungsrahmen ist im Voranschlag 1980 entsprechende Vorsorge zu treffen
Erledigung: angenommen
- Sitzungsprotokoll:
Schlagworte:
Klub des Wiener Gemeinderates und Landtages Politische Partei
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