Detailansicht
Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
3595
(Antrag Stadtsenat)
Betreff
Folgende auf Grund des § 98 WStV. getroffene Verfügung wird nachträglich genehmigt: 1. Die Erhöhung des mit Gemeinderatsbeschluss vom 27.9.1974, Pr.Z. 2924, für die städtische Wohnhausanlage, 21, Mitterhofergasse, genehmigten und mit Beschluss vom 28.6.1976, Pr.Z. 2052, beziehungsweise 27.6.1977, Pr.Z. 2296, erweiterten Sachkredits von 868,500.000 ATS um 151,000.000 auf 1.019,500.000 ATS wird genehmigt. 2. Von diesem Mehrbedarf sind 121,051.000 ATS auf A.R. 711/51 (lfd. Nr. 547) des Voranschlags 1978 bedeckt. 3. Der Restbedarf ist in den Voranschlägen der Folgejahre sicherzustellen
Erledigung: angenommen
- Sitzungsprotokoll:
Schlagworte:
Bezirk 21 Kommunaler Wohnungsbau Notkompetenz - nachträgliche Genehmigung (§ 92 u.§ 98 WStV)
Kontakt
Sollten Sie mit uns in Kontakt treten wollen, bitten wir Sie das nachfolgende Formular zu benutzen: