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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates

Sitzung

2. Sitzung des Gemeinderates vom 27.11.1978

Aktenzahl

3595

(Antrag Stadtsenat)

Betreff

Folgende auf Grund des § 98 WStV. getroffene Verfügung wird nachträglich genehmigt: 1. Die Erhöhung des mit Gemeinderatsbeschluss vom 27.9.1974, Pr.Z. 2924, für die städtische Wohnhausanlage, 21, Mitterhofergasse, genehmigten und mit Beschluss vom 28.6.1976, Pr.Z. 2052, beziehungsweise 27.6.1977, Pr.Z. 2296, erweiterten Sachkredits von 868,500.000 ATS um 151,000.000 auf 1.019,500.000 ATS wird genehmigt. 2. Von diesem Mehrbedarf sind 121,051.000 ATS auf A.R. 711/51 (lfd. Nr. 547) des Voranschlags 1978 bedeckt. 3. Der Restbedarf ist in den Voranschlägen der Folgejahre sicherzustellen

  • Erledigung: angenommen

  • Sitzungsprotokoll:
  • Schlagworte:Bezirk 21Kommunaler WohnungsbauNotkompetenz - nachträgliche Genehmigung (§ 92 u.§ 98 WStV)

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