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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates

Sitzung

2. Sitzung des Gemeinderates vom 27.11.1978

Aktenzahl

3591

(Antrag Stadtsenat)

Betreff

Folgende auf Grund des § 98 WStV. getroffene Verfügung wird nachträglich genehmigt: 1. Die Projektsänderung für den städtischen Wohnhausbau, 15, Weiglgasse 5-11-Anschützgasse 9 (bestehend in der Erweiterung der eingeschossigen Tiefgarage von 81 Stellplätzen um 58 auf 139 Stellplätze) sowie die Erhöhung des Gesamterfordernisses von 68,400.000 ATS um 6,160.000 ATS auf 74,560.000 ATS wird genehmigt. 2. Für das Mehrerfordernis ist in den Voranschlägen der Folgejahre Vorsorge zu treffen

  • Erledigung: angenommen

  • Sitzungsprotokoll:
  • Schlagworte:Bezirk 15Städtisches Wohnhaus (Gemeindebau)Notkompetenz - nachträgliche Genehmigung (§ 92 u.§ 98 WStV)

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