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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
3515
(Antrag Stadtsenat)
Betreff
Folgende auf Grund des § 98 WStV. getroffene Verfügung wird nachträglich genehmigt: 1. Die Stadt Wien gewährt der Flughafen Wien Betriebsges. mbH zur Erfüllung deren mittel- und langfristigen Investitionsprogramms einen Investitionskostenzuschuss in der Höhe von 175,000.000 ATS und wird darauf im Jahr 1978 4,000.000 ATS, im Jahr 1979 21,000.000 ATS und in den Jahren 1980 bis 1985 je 25,000.000 zur Einzahlung bringen. 2. Die Leistung des Investitionskostenzuschusses erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Gebietskörperschaften Republik Österreich und Land Niederösterreich analog die auf sie entfallenden Anteile des Investitionskostenzuschusses im Verhältnis ihrer derzeitigen kapitalmäßigen Beteiligung an der Gesellschaft übernehmen. 3. Für die in den Jahren 1979 bis einschließlich 1985 zu erfolgenden Ausgaben ist in den Voranschlägen der bezüglichen Jahre entsprechend Vorsorge zu treffen
Erledigung: angenommen
- Sitzungsprotokoll:
Schlagworte:
Flughafen Notkompetenz - nachträgliche Genehmigung (§ 92 u.§ 98 WStV)
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