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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates

Sitzung

2. Sitzung des Gemeinderates vom 27.11.1978

Aktenzahl

3525

(Antrag Stadtsenat)

Betreff

Folgende auf Grund des § 98 WStV. getroffene Verfügung wird nachträglich genehmigt: 1. Für die Horizontalbohrungen als zweite Sicherungsmaßnahme zur Rutschhangsanierung an der II. Wiener Hochquellenleitung in Scheibbs wird ein Sachkredit von 10,700.000 ATS genehmigt. 2. Für das Jahr 1978 wird die erste Baurate von 5,000.000 ATS genehmigt. Für das Resterfordernis ist in den Kostenvoranschlägen der Folgejahre Vorsorge zu treffen

  • Erledigung: angenommen

  • Sitzungsprotokoll:
  • Schlagworte:NiederösterreichWasserversorgungNotkompetenz - nachträgliche Genehmigung (§ 92 u.§ 98 WStV)

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