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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
2. Sitzung des Gemeinderates vom 27.11.1978
Aktenzahl
3517
(Antrag Stadtsenat)
Betreff
Folgende auf Grund des § 98 WStV. getroffene Verfügung wird nachträglich genehmigt: Für die Renovierungsvorhaben an den im Magistratsbericht aufgezählten Objekten werden über Empfehlung des Beirats für den Wiener Altstadterhaltungsfonds die angeführten Beträge zur Verfügung gestellt; sie sind mit einer Gesamtsumme von 5,889.498 ATS auf A.R. 406/41 bedeckt
Erledigung: angenommen
- Sitzungsprotokoll:
Schlagworte:
Altstadterhaltung und Ortsbildpflege Altstadterhaltungsfonds Förderung - Subvention Notkompetenz - nachträgliche Genehmigung (§ 92 u.§ 98 WStV)
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