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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates

Sitzung

2. Sitzung des Gemeinderates vom 27.11.1978

Aktenzahl

3517

(Antrag Stadtsenat)

Betreff

Folgende auf Grund des § 98 WStV. getroffene Verfügung wird nachträglich genehmigt: Für die Renovierungsvorhaben an den im Magistratsbericht aufgezählten Objekten werden über Empfehlung des Beirats für den Wiener Altstadterhaltungsfonds die angeführten Beträge zur Verfügung gestellt; sie sind mit einer Gesamtsumme von 5,889.498 ATS auf A.R. 406/41 bedeckt

  • Erledigung: angenommen

  • Sitzungsprotokoll:
  • Schlagworte:Altstadterhaltung und OrtsbildpflegeAltstadterhaltungsfondsFörderung - SubventionNotkompetenz - nachträgliche Genehmigung (§ 92 u.§ 98 WStV)

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