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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates

Sitzung

7. Sitzung des Landtages vom 07.05.1974

Aktenzahl

969

(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))

Betreff

Entwurf des Gesetzes zum Schutze des Baumbestandes in Wien (Wiener Baumschutzgesetz) (LGBl 27/1974), Beilage 5/1974 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen) Ausschuss-Abänderungsantrag

Beschreibung

Der Gesetzesentwurf geht von folgenden Grundsätzen aus: 1. Eingriff in den Baumbestand dürfen nur mit behördlicher Bewilligung vorgenommen werden. 2. Um den vom Baumbestand geleisteten Beitrag für eine gesunde Umwelt zu erhalten, zieht jedes Entfernen eines Baumes die Verpflichtung zu einer äquivalenten Ersatzpflanzung nach sich. 3. Die Ersatzpflanzung obliegt primär demjenigen, der einen Baum entfernt, und ist auf derselben Liegenschaft oder im Umkreis von 300 m durchzuführen. 4. Erst wenn eine Ersatzpflanzung durch den primär Verpflichteten nicht oder nicht ausreichend möglich ist, tritt an dessen Stelle der Magistrat, der die Ersatzpflanzung auf öffentlichem Gut oder sonstigen im Eigentum von Gebietskörperschaften stehenden Grundflächen im Umkreis von 300 m, ansonsten möglichst in verbautem Gebiet vornehmen wird. Der primär Verpflichtete hat in diesen Fällen jedoch eine Ausgleichsabgabe zu entrichten, deren Erträgnisse zur Finanzierung der von der Stadt Wien subsidiär durchzuführenden Ersatzpflanzungen aber auch zur Beschaffung von Grundflächen für die Vornahme von Ersatzpflanzungen dienen

Beteiligte

PersonWörtliches ProtokollVideo
Peter Schieder (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter
Dkfm. Holger Bauer (FPÖ) als LABG und Redner
Helmut Braun (SPÖ) als LABG und Redner
Dr. Matthias Glatzl (ÖVP) als LABG und Redner
Stefan Schemer (SPÖ) als LABG und Redner
  • Erledigung: nach Debatte einstimmig angenommen

  • Sitzungsprotokoll:
  • Wörtliches Protokoll:
  • Schlagworte:BaumBescheidNatur- und Landschaftsschutz

Folgevorgänge

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