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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
795
(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff
Entwurf des Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien abgeändert wird (LGBl 28/1974), Beilage 4/1974 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)
Beschreibung
Die Bauordnung für Wien bietet zur Zeit keine Möglichkeiten, vor Festsetzung von Schutzzonen gemäß § 7 Abs. 1 den Abbruch von Gebäuden oder die Änderung an Gebäuden zu verhindern, wenn Gefahr besteht, dass das örtliche Stadtbild irreparabel zerstört wird. Dieser Mangel soll durch den vorliegenden Gesetzesentwurf durch ein Abbruchsverbot oder Änderungsverbot behoben werden. Die Verbote gelten unter denselben Voraussetzungen, die die Grundlage für die Festsetzung von Schutzzonen gemäß § 7 Abs. 1 bilden. Die Frist von 2 Jahren soll gewährleisten, dass einerseits die Verordnungen betreffend die Schutzzonen mit der gebotenen Sorgfalt vorbereitet werden können, andererseits doch eine Entscheidung des Gemeinderates betreffend Festsetzung der Schutzzonen herbeigeführt werden muss, wenn Wert auf die Erhaltung des örtlichen Stadtbildes gelegt wird
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Kurt Heller (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter | – | |
| Dr. Erwin Hirnschall (FPÖ) als LABG und Redner | – | |
| Dr. Hannes Krasser (ÖVP) als LABG und Redner | – | |
| Prof. Leopold Wiesinger (SPÖ) als LABG und Redner | – |
Erledigung: nach Debatte einstimmig angenommen
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Abbruch von Gebäuden Bauordnung Schutzzone
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