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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
148
(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff
Entwurf des Gesetzes, mit dem die Besoldungsordnung 1967 geändert wird (9. Novelle zur Besoldungsordnung 1967) (LGBl 18/1974), Beilage 2/1974 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)
Beschreibung
Die Anfangsbezüge im öffentlichen Dienst und ihre Relation zu den Endbezügen wurden in den Jahren 1967 und 1968 in Anlehnung an die Löhne und Gehälter der Industrie neu geregelt. Die damals festgelegten Gehaltsansätze wurden seither mehrmals prozentuell erhöht. Eine Änderung in den erwähnten Relationen trat dadurch jedoch nicht ein. Im Laufe der Zeit sind durch diese Regelungen die Anfangsbezüge der öffentlich Bediensteten gegenüber den Anfangsbezügen in der Wirtschaft zurückgeblieben. Um die Gewinnung eines geeigneten Beamtennachwuchses sicherzustellen, ist es notwendig geworden, die Anfangsbezüge der Beamten zu erhöhen. Dies sieht der vorliegende Gesetzesentwurf in Anlehnung an die für den Bundesbereich geschaffene Regelung (Bundesgesetz über Ergänzungszulagen zur Erhöhung der Anfangsbezüge im öffentlichen Dienst, BGBl. Nr. 573/1973) vor. Durch die 9. Novelle zur Besoldungsordnung 1967 sollen überdies die Feuerwehr-Chargenzulagen erhöht und einige weitere Maßnahmen mit geringeren Auswirkungen getroffen werden. Mehrkosten ergeben sich in der Höhe von ca. 21 Millionen ATS jährlich, wovon auf die Erhöhung der Anfangsbezüge ca. 16,4 Millionen ATS entfallen
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Kurt Heller (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter | – |
Erledigung: einstimmig angenommen
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Feuerwehr Öffentlicher Dienst Besoldung
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