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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
2705
(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff
Entwurf des Gesetzes, mit dem das Unfallfürsorgegesetz 1967 geändert wird (LGBl 2/1974), Beilage 7/1973 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)
Beschreibung
Gemäß § 3 Z. 2 des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes (B-KUVG), BGBl. Nr. 200/1967, sind Beamte von der Unfallversicherung nach diesem Gesetz ausgenommen, wenn ihnen bei einem Dienstunfall oder einer Berufskrankheit Anspruch auf Leistungen zusteht, die den Leistungen nach dem B-KUVG mindestens gleichwertig sind. Das Unfallfürsorgegesetz 1967, LGBl. für Wien Nr. 8/1969, das die Ansprüche der Beamten der Stadt Wien, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen auf Leistungen aus Anlass eines Dienstunfalles oder einer Berufskrankheit regelt, lehnt sich daher sehr eng an das B-KUVG an. Die 4.Novelle zum B-KUVG, BGBl. Nr. 35/1973, brachte nunmehr einige Verbesserungen auf dem Gebiet der Unfallversicherung, die auch für den Anwendungsbereich des Unfallfürsorgegesetzes 1967 übernommen werden sollen. Weiters sind im Laufe der Zeit auch einige formelle Änderungen des Unfallfürsorgegesetzes 1967 erforderlich geworden
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Kurt Heller (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter | – |
Erledigung: einstimmig angenommen
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Öffentlicher Dienst
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