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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates

Sitzung

30. Sitzung des Landtages vom 23.09.1982 bis 24.09.1982

Aktenzahl

2309

(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))

Betreff

Entwurf des Landesverfassungsgesetzes, mit dem das Landesverfassungsgesetz vom 17.3.1978, betreffend die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft für den Bereich der Wiener Landesverwaltung, unbefristet in Geltung gesetzt wird (LGBl 26/1982), Beilage 10/1982 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)

Beschreibung

Auf Grund der durch die Verfassungsbestimmung des § 9 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 24. Februar 1977 über die Volksanwaltschaft, BGBl. Nr. 121, erteilten Ermächtigung wurde durch Landesverfassungsgesetz vom 17. März 1978, LGBl. für Wien Nr. 14, die Volksanwaltschaft auch für den Bereich der Wiener Landesverwaltung für zuständig erklärt. Da die Volksanwaltschaft zum damaligen Zeitpunkt noch als verfassungsrechtliches Provisorium konzipiert und die Geltungsdauer des Bundesgesetzes über die Volksanwaltschaft gemäß seinem § 28 mit 30. Juni 1983 befristet war, wurde auch die Geltungsdauer des Wiener Landesgesetzes, mit dem die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft auf den Bereich der Wiener Landesverwaltung erstreckt wurde, zunächst nur bis 30. Juni 1983 festgelegt. Mittlerweile wurden durch das Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, BGBl. Nr. 350, die Bestimmungen über die Volksanwaltschaft in die Bundesverfassung selbst eingebaut und gleichzeitig unbefristet in Geltung gesetzt. Da die Volksanwaltschaft nunmehr auf Dauer der österreichischen Verfassungsordnung angehört, ist es notwendig, auch das Wiener Landesverfassungsgesetz vom 17. März 1978, betreffend die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft für den Bereich der Wiener Landesverwaltung, LGBl. für Wien Nr. 14, unbefristet in Geltung zu setzen und damit die Prüfungszuständigkeit der Volksanwaltschaft ohne zeitliche Beschränkung auch auf den Bereich der Wiener Landesverwaltung zu erstrecken

Beteiligte

PersonWörtliches ProtokollVideo
Franz Nekula (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter
Dr. Erwin Hirnschall (FPÖ) als LABG und Redner
  • Erledigung: nach Debatte einstimmig angenommen

  • Sitzungsprotokoll:
  • Wörtliches Protokoll:
  • Schlagworte:VolksanwaltschaftBundesverfassung

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