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Sitzung
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Betreff
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Kindergartengesetz - WKGG geändert wird (LGBl 28/2024 kundgemacht am 21.10.2024), Beilage 13/2024 (Gesetzesentwurf, Vorblatt, Erläuternde Bemerkungen, Textgegenüberstellung) (Postnummer 5)
Beschreibung
1. Ziel des Gesetzesentwurfes ist im Wesentlichen die Inklusion von Kindern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in Regelgruppen in Kindergärten. Insgesamt trägt diese Inklusion dazu bei, eine inklusivere, tolerantere und unterstützende Gesellschaft zu schaffen, indem sie die Akzeptanz von Vielfalt fördert und gleichzeitig die individuelle Entwicklung und Bildung jedes Kindes stärkt. Bislang erfolgte die Betreuung von Kindern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen hauptsächlich in Integrationsgruppen und Heilpädagogische Gruppen, wobei in diesen Gruppen nicht ausreichend Plätze zur Verfügung standen bzw. stehen. Um dieser Herausforderung sowie dem Grundsatz der Inklusion gerecht zu werden, wird durch das Gesetz die Betreuung dieser Kinder verstärkt in Kleinkindergruppen, Kindergartengruppen und Familiengruppen in Kindergärten ermöglicht. Bei dieser Art der Inklusion steht die Verbesserung der Versorgung und Betreuung im Fokus, insbesondere im Hinblick auf diejenigen Kinder, die derzeit auf Wartelisten für Betreuungsplätze stehen. Durch die Inklusion in Regelgruppen sollen auch mehr Kapazitäten geschaffen werden, um den Bedarf an Betreuungsplätzen effizienter zu decken und somit eine umfassendere Versorgung zu gewährleisten. Darüber hinaus zielt das Gesetz auf die Qualitätssicherung ab. Indem Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen vermehrt in den oben genannten Regelgruppen betreut werden, wird eine integrative Umgebung geschaffen, die den Austausch und die Interaktion von Kindern mit und ohne Behinderungen oder chronischen Erkrankungen fördert. Dies führt nicht nur zu einer vielfältigeren sozialen Erfahrung für alle Kinder, sondern trägt auch zu einer verbesserten pädagogischen Praxis bei. Schließlich wird durch die gesetzliche Verankerung der Inklusion eine Grundlage für eine erhöhte finanzielle Förderung geschaffen, welche wiederum als Anreiz für die Umsetzung dieses Vorhabens dient. Durch gezielte finanzielle Mittel sollen Einrichtungen ermutigt werden, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und Ressourcen bereitzustellen, um eine inklusive Betreuung in Regelgruppen zu gewährleisten. Diese Förderung soll als positiver Anreiz dienen, um eine flächendeckende Umsetzung des Gesetzes zu erreichen. Insgesamt strebt das Gesetz somit eine umfassende Verbesserung der Betreuungssituation für Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen an, indem es auf eine integrative, qualitativ hochwertige und finanziell unterstützte Betreuung in Kleinkindergruppen, Kindergartengruppen und Familiengruppen abzielt. 2. Zudem wird eine Rechtsgrundlage für die in der Praxis bereits bestehende Berufsgruppe der Assistenzpädagoginnen und Assistenzpädagogen geschaffen
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Christoph Wiederkehr, MA (NEOS) als amtsf StR und Berichterstatter | ||
| Mag.a Bettina Emmerling, MSc (NEOS) als LABG und Rednerin | ||
| Mag. Manfred Juraczka (ÖVP) als 3. LPräs und Redner | ||
| Mag.a Mag.a Julia Malle (GRÜNE) als LABG und Rednerin | ||
| Mag.a Stefanie Vasold (SPÖ) als LABG und Rednerin | ||
| Harald Zierfuß (ÖVP) als LABG und Redner |
Erledigung: nach Debatte einstimmig angenommen
Kommentar:Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP, GRÜNE, FPÖ und LAbg. Wolfgang Kieslich (ohne Klub)
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Behinderte Menschen Kindergarten (elementarpädagogische Einrichtungen) - früher Kindertagesheim Kindergärtner*in (Elementarpädagog*in)
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