Detailansicht
Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
3217
(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff
Entwurf des Gesetzes, mit dem die Vertragsbedienstetenordnung 1979 geändert wird (4. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1979) (LGBl 8/1982), Beilage 12/1981 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)
Beschreibung
Die Verhandlungen zwischen den Gebietskörperschaften und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes über die Besoldungsregelung ab 1982 brachten am 30. Oktober 1981 das Ergebnis, dass die Bezüge der Beamten und Vertragsbediensteten mit Ausnahme der Haushaltszulage ab 1. Jänner 1982 bei einer Laufzeit bis 31. Jänner 1983 um 6 v.H. erhöht werden. Die Bezüge der Vertragsbediensteten jener Gebietskörperschaften, die unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Abzüge von den Beamtenbezügen abgeleitet wurden, werden nach den bisherigen Methoden festgesetzt. Für den Bereich der Gemeinde Wien bedeutet dies, dass die Gehaltsansätze für die Vertragsbediensteten der Schemata III und IV weiterhin so festzusetzen sind, dass sich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Abzüge (Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und Lohnsteuer) ungefähr gleich hohe Nettobeträge wie bei den vergleichbaren Beamten ergeben. Da die Vertragsbediensteten prozentuell höhere Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten haben als die Beamten, ist es notwendig, die für die Beamten nach dem gleichzeitig eingebrachten Entwurf einer 21. Novelle zur Besoldungsordnung 1967 vorgesehenen Gehaltsansätze entsprechend zu erhöhen. Für die Vertragsbediensteten des Schemas IV L (vor allem Lehrer an den Privatschulen der Gemeinde Wien und Kindergärtnerinnen) sollen wie bisher die Gehaltsansätze des Vertragsbedienstetengesetzes des Bundes übernommen werden. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird außerdem der erste Schritt der bereits durch die 20. Novelle zur Besoldungsordnung 1967 und die 3. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1979 in einer ersten Etappe eingeleiteten Besoldungsreform mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1982 abgeschlossen. Hinsichtlich der Darstellung dieser Änderung des Besoldungssystems sei auf die erläuternden Bemerkungen zum Entwurf der 21. Novelle zur Besoldungsordnung 1967 verwiesen. In den dort angeführten Gesamtkosten der neuen Besoldungsregelung sind auch die sich aus dem gegenständlichen Gesetzentwurf entstehenden Mehrkosten berücksichtigt. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll außerdem vorgesehen werden, dass die für hauptamtlich als Leiter oder Lehrer an einer von der Gemeinde Wien erhaltenen Privatschule tätigen Beamten des Schemas II geltenden Bestimmungen der Dienstordnung 1966 über die Lehrverpflichtung in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß für die in einer gleichartigen Verwendung stehenden Vertragsbediensteten des Schemas IV L anzuwenden sind, damit eine allfällige Änderung dieser Bestimmungen als Folge einer erforderlichen Anpassung an bundesgesetzliche Regelungen der Lehrverpflichtung eine neuerliche Novellierung der Vertragsbedienstetenordnung 1979 entbehrlich macht
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Franz Nekula (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter | – |
Erledigung: einstimmig angenommen
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Öffentlicher Dienst Besoldung
Kontakt
Sollten Sie mit uns in Kontakt treten wollen, bitten wir Sie das nachfolgende Formular zu benutzen: