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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
3216
(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff
Entwurf des Gesetzes, mit dem die Besoldungsordnung 1967 geändert wird (21. Novelle zur Besoldungsordnung 1967) (LGBl 7/1982), Beilage 11/1981 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)
Beschreibung
Die Verhandlungen zwischen den Gebietskörperschaften und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes über die Besoldungsregelung ab 1982 brachten am 30. Oktober 1981 das Ergebnis, dass die Bezüge der Beamten und Vertragsbediensteten mit Ausnahme der Haushaltszulage ab 1. Jänner 1982 bei einer Laufzeit bis 31. Jänner 1983 um 6 v.H. erhöht werden. Gleichzeitig wurde vereinbart, die dritte Etappe des ersten Schrittes der Besoldungsreform auf den 1. Juli 1982 vorzuverlegen und damit den ersten Schritt dieser Reform mit diesem Zeitpunkt abzuschließen. Neben der Realisierung der genannten Regelungen für die Beamten der Gemeinde Wien enthält der Gesetzentwurf auch die Überleitung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse der Beamten und ihrer Hinterbliebenen, deren Pensionen von den Bezugsansätzen des bis 30. Juni 1981 geltenden Besoldungssystems abgeleitet sind. Die Verwirklichung der im Entwurf vorgesehenen besoldungsrechtlichen Maßnahmen erfordert (einschließlich der Anhebung der Nebengebühren, der Pensionen und der Bezüge der Vertragsbediensteten) für das Jahr 1982 Mehrkosten von etwa 1,15 Milliarden Schilling, wobei auf die Wiener Stadtwerke ca. 350 Millionen Schilling entfallen
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Franz Nekula (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter | – | |
| Otto Hirsch (SPÖ) als LABG und Redner | – |
Erledigung: nach Debatte einstimmig angenommen
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Öffentlicher Dienst Wiener Stadtwerke Besoldung
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