Detailansicht
Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates
Sitzung
Aktenzahl
1504
(Gesetzesentwurf (Erläuterungen und LGBl))
Betreff
Entwurf des Gesetzes, mit dem das Unfallfürsorgegesetz 1967 geändert wird (3. Novelle zum Unfallfürsorgegesetz 1967) (LGBl 27/1979), Beilage 11/1979 (Gesetzesentwurf, Erläuternde Bemerkungen)
Beschreibung
Gemäß § 3 Z. 2 des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes (B-KUVG), BGBl. Nr. 200/1967, sind Beamte von der Unfallversicherung nach diesem Bundesgesetz ausgenommen, wenn ihnen bei einem Dienstunfall oder einer Berufskrankheit Anspruch auf Leistungen zusteht, die den Leistungen nach dem B-KUVG mindestens gleichwertig sind. Das Unfallfürsorgegesetz 1967, LGBl. für Wien Nr. 8/1969, das die Ansprüche der Beamten der Gemeinde Wien auf Leistungen aus Anlaß eines Dienstunfalles oder einer Berufskrankheit gegenüber ihrem Dienstgeber regelt, lehnt sich daher sehr eng an das B-KUVG an. Die im Sozialrechts-Änderungsgesetz 1978, BGBl. Nr. 684, enthaltene 33. Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz brachte eine Ergänzung des Verzeichnisses der Berufskrankheiten, die nunmehr wie im Anwendungsbereich des B-KUVG auch in dem des Unfallfürsorgegesetzes 1967 berücksichtigt werden soll. Ferner sollen analog zu der durch das Bundesgesetz über die Änderungen des Ehegattenerbrechtes, des Ehegüterrechtes und des Ehescheidungsrechtes, BGBl. Nr. 280/1978, eingetretenen Änderung des B-KUVG hinsichtlich der Rentenansprüche der früheren Ehefrau auch die Rentenansprüche der früheren Ehefrau nach dem Unfallfürsorgegesetz 1967 neu geregelt werden. Der Gesetzentwurf sieht außerdem entsprechend der für die Unfallversicherung nach dem ASVG und dem B-KUVG bereits geltenden Rechtslage auch die Möglichkeit der Durchführung von Vorsorgemaßnahmen gegen Berufskrankheiten für dienstlich exponierte Beamte vor. Weiters soll das Unfallfürsorgegesetz 1967 in einigen Punkten an das B-KUVG angepaßt werden
Beteiligte
| Person | Wörtliches Protokoll | Video |
|---|---|---|
| Franz Nekula (SPÖ) als amtsf StR und Berichterstatter | – |
Erledigung: angenommen
- Sitzungsprotokoll:
- Wörtliches Protokoll:
Schlagworte:
Familie Öffentlicher Dienst Sozialversicherung Tod
Kontakt
Sollten Sie mit uns in Kontakt treten wollen, bitten wir Sie das nachfolgende Formular zu benutzen: